Die Wegelnburg ab 1417 und die
Herzöge von Pfalz-Zweibrücken
Anmerkung des Verfassers: Die wiedergegebenen
Texte aus alten Urkunden sind, zur besseren
Lesbarkeit, teilweise dem modernen Sprachgebrauch
angepasst:
1416
lebte Pfalzgraf Stephan nach der bereits 1410
vorgenommenen Erbteilung in teilweise großen
Zerwürfnissen mit seinem Bruder Ludwig IV.. Obwohl
Herzog Stephan bei der Teilung mit seinen Brüdern ein
glückliches Los gezogen hatte, indem er
zusammenhängende Gebietsteile erhielt und seine
Gattin Anna die zukünftige und einzige Erbin der
Grafschaft Veldenz war, trachtete er nach mehr Land
und Besitztum. Aufgrund der Anschuldigungen Herzog
Stephan`s und der hieraus entstandenen Zerwürfnisse
bestellte König Sigismund schließlich ein
Schiedsgericht, dieses sollte die Zerwürfnisse zwischen
den beiden Brüdern beenden (01). Die Reichstadt
Worms wurde zur Tagung für das Schiedsgericht
ausersehen. Dieser hohe Ausschuss legte 1417 dann
zusammen mit anderen Punkten fest, dass Herzog
Stephan die Feste Wegelnburg mit allen Rechten und
Zuständigkeiten im Tausch gegen seine Besitzteile von
Lützelstein, Morsmünster, Einhartshausen,
Meisterselden, Ochsenstein, Reichshofen, Hochfelden,
Huneburg und Winstein (größtenteils Elsässer Burgen)
erhält. Seither gehörten Burg und Amt Wegelnburg zu
Pfalz-Zweibrücken. Das Amt umfasste damals die
Dörfer Rumbach mit der Mühle (heute Falkenmühle)
und Nothweiler.
1443 war das Amt Wegelnburg für die Summe von 800
Gulden an Wirich (II.) Puller von Hohenburg wohl für
kurze Zeit nterverpfändet. Der Zeitpunkt der Lösung ist
unbekannt.
Herzog Stephan verteidigte die Interessen seiner
Untertanen. Als der Abt Phillip von Weißenburg
während einer erneuten Fehde mit den Drachenfelsern
den zur Wegelnburg gehörigen, in Niederschlettenbach
und Finsternheim gesessenen, zweibrückischen armen
Leut durch seine Hauptleute in Berwartstein gebieten
ließ, dass sie fronen und auch mitlaufen müssen in
dem Krieg, äußerte Herzog Stephan in einem
Schreiben an den Weißenburger Abt sein höchliches
Befremden gegen diese Anordnung, seine Leibeigenen
betreffend und verlangte mit den entschiedensten
Worten die augenblickliche Einstellung desselben. Er
warnte den Abt vor allen ferneren Bedrängnissen und
Entschädigungen oder er müsse ihn sonst zur strengen
Verantwortung ziehen.
1444
Pfalzgraf Stephan hatte das 59. Lebensjahr
vollendet und nahm, wohl um Zank und Zwietracht
unter seinen Kindern und Enkeln zu vermeiden, eine
Erbteilung vor und bestimmte, was nach seinem Tode
einem jeden der zwei weltlichen Söhnen zufallen und
gehören sollte. Bereits 1438 hatten Stephan, der
Pfalzgraf und der Graf Friedrich von Veldenz, Vater von
Anna, der Gattin des Pfalzgrafen, die Bestimmung
getroffen, daß von den 5 leiblichen Söhnen zwei,
Friedrich und Ludwig, im weltlichen Stand bleiben
sollen, die übrigen drei aber geistlich werden, was die
Söhne auch treulich befolgen wollten.
1452 kaufte Herzog Stephan, um seinen
Herrschaftsbereich in dieser Wasgaugegend zu
erweitern, für 700 gute rheinische Gulden, noch den
angrenzenden Hofbezirk Schönau mit allen demselben
zugehörenden Gerechtsamen. Dieser Hofbezirk war
1529 (mit dem Weiler Hirschthal) bereits zu einem Dorf
angewachsen. Verkäufer waren der Abt Burckart von
Müllenheim und der Konvent des Klosters St. Walburg
bei Hagenau, mit Einwilligung ihres Oberhirten, Bischof
Ruprecht von Straßburg. Der Verkauf erfolgte, weil der
weitab von den übrigen Klosterbesitzungen gelegene
Hofbezirk gegen Ende des 14. Jahrhunderts unter
mancherlei Beeinträchtigungen und Übergriffen der
umliegenden Burgbesatzungen zu leiden hatte, die den
Hof selbst und sogar die Nikolauskirche von Raub und
Gewalt nicht verschonten. Wohl nur deshalb
veräußerte die Abtei ihr schutzloses Eigentum, um
„mehrerem Schaden zuvor zu kommen, auch um dem
Gottesdienst und den Gottesgaben besseren Nutzen
zu schaffen, ferner, weil zu manchen Malen in dem Hof
Schonauwe Raub und Gewalt, ja zuweilen auch in- und
auswendig der Kirche Unrecht geschehen“ . Datum
Donrstag nach dem Sontag Cantate (11.Mai 1452). Das
Heiligtum selbst, die dem heiligen Michael geweihte,
ehemalige Pfalzkapelle des dort einst befindlichen
fränkischen Königshofes, mitsamt allem Zierrat und
Kleinodien sowie die anderen Güter, welche zu einem
Kirchlein gehörten, sollten demselben verbleiben,
damit er diese Pfarrei mit einem Priester besetzen
könne. Damit war Pfalz-Zweibrücken auch über diesen
Ort Herr und Gebieter über alle und jede
“Gerechtigkeit”, sowie über Wälder, Wiesen, Weiden,
Wooge, Wasserläufe, Jägerei und Fischerei, nebst
jeglichem Zubehör ob und unter der Erde.
Ursprünglich war das Schönauer Gebiet im Besitz der
nahen Fleckensteiner gewesen. 1129 überließ jedoch
Gottfried von Fleckenstein der Benediktinerabtei St.
Walburg, dem Lieblingskloster des staufischen Herzogs
Friedrich II. (der dort auch bestattet liegt), Schönau und
Hirschthal mit beträchtlichen Gütern und
Liegenschaften unter der Bedingung , dass ihm die
Mönche in Schönau eine Kirche zu Ehren des hl.
Nikolaus bauen sollten, worin er und seine Nachfahren
ihre letzte Ruhe finden wollten. (Siehe auch „Der Hof
Schönau“).
1459 verstarb Pfalzgraf Stephan (1385 in Simmern
geboren) mit 74 Jahren. Durch eine gute
Regierungsführung befanden sich seine Länder in
ausgezeichnetem Zustand. Es beginnt nun ein neuer
Teil der Geschichte mit Ludwig I. (auch Ludwig der
Schwarze genannt). Er ist der Begründer der neuen
Linie des Herzogtums Zweibrücken, gleichzeitig bildete
ab jetzt das Amt Wegelnburg unausgesetzt einen
Bestandteil des Herzogtums Zweibrücken. Dieser
Herzog Ludwig war in vielem das genaue Gegenteil
seines Vaters. Er soll keine einladenden Züge gehabt
haben, ein mageres Gesicht, tief liegende schwarze
Augen und einen dunklen Teint sowie kohlschwarzes
herabhängendes Haupthaar. Dazu war er noch bärtig,
besonders mit einem starken Kinnbart versehen und
hatte überhaupt ein kriegerisches Aussehen, obgleich
es keine Heldentaten über ihn zu berichten gibt.
Im Zuge seiner Erbschaft erhielt er die Grafschaft
Veldenz, ein Drittteil an der Herrschaft Stolzenburg, die
Öffnung und ein Teil in Oberstein, den Theil zu
Hohenbrücken auf der Nahe, Teile zu Dillingen und
Ruprechtsecken mit Dörfern, dann die Grafschaft
Zweibrücken, Hornbach und Bergzabern nebst ihren
Dörfern und Zubehör; die Pfandschaft und die Teile zu
Hohenburg (Homburg), die Feste Kirkel, die Öffnung zu
Buntenbach. Weiterhin Duchrod und Oberhausen, die
Dörfer zu Gutenburg, Falkenburg, Minfeld, mit den
dazu gehörenden Orten, das Amt Wegelnburg,
Neukastel, Trifels, die Stadt Annweiler mit ihren
Zubehör, den durch die Grafen zu Bitsch versetzten Teil
an Nannstuhl, welchen Graf Friedrich bisher inne hatte
und endlich noch die Teile zu Hochfelden, Marlen und
Altenwolfstein, samt allen und jeglichen
Zuständigkeiten, nichts ausgenommen. Interessant in
diesem Zusammenhang ist, dass die Wegelnburg als
Feste gleichbedeutend mit Neukastel und dem starken
Trifels genannt ist. Die Burg war somit wohl bedeutsam
und wichtiger Teil der Erbschaft. „Weiter ordnete man
noch folgendes an: Der ältere Sohn Pfalzgraf Friedrich
sollte das Spanheimer Wappen führen und sich Graf zu
Spanheim nennen. Der jüngere Ludwig hingegen, den
Veldenzer Wappenschild annehmen. Beide Brüder und
ihre Erben, welche von nun an zwei Linien gründeten,
sollten unter sich einig leben, sowie auch einander
helfen und beistehen. Etwaige Irrungen zwischen
ihnen durch ihre Mannen gütlich schlichten lassen. Die
auf Pfandschaft bestehenden Schulden müssen die
Brüder in Gemeinschaft, die unverpfändeten aber ein
jeder die auf seinem Teile ruhenden allein bezahlen
und ausrichten, sowie auch jeder derselben die ihm
zugeschiedenen Lehengüter zu vermannen habe. Da
auf die Erlangung des Hochstifts Straßburg für den
Pfalzgrafen Ruprecht bedeutende Kosten verwendet
worden waren, so erhalte derselbe keine besondere
Ausweisung, sondern es sei ihm nur gestattet, nach
seines Vaters tödlichem Hingang, die Wegelnburg von
den Kranchen von Kirchheim auszulösen und sie nebst
Zubehör lebenslänglich zu benutzen, jedoch
vorbehaltlich der Öffnung darin für seinen Bruder
Ludwig und eines Sechsteils an den damit verknüpften
Dörfern.“ Gleich seinem Vater versuchte auch Ludwig
I., seine Untertanen in ihren Rechten und
Gewohnheiten zu schützen. Als die Bewohner des zur
Wegelnburg gehörenden Dorf Wingen durch die
Brüder Wirich und Richard von Hohenburg in dem
Genusse ihrer Waldungen bedrängt wurden, nahm er
sich derselben sogleich an und ließ durch Gottschalk
von Buchenau, Marschall des Erzstiftes Mainz, Cuntz
Phil. von Ulnbach, Amtmann zu Neukastel und Philipps
Schnidlauch von Kestenburg diesen Gegenstand nach
Maßgabe der beiderseits eingereichten
Beweisschriften und Kundschaften genau
untersuchen. Diese fällten darauf das einstimmige
Urteil, der fraglichen Gemeinde stehe das Recht zu,
diesen Wald ohne jemanden Einsprache, dem alten
Herkommen gemäß, zu gebrauchen, jedoch sei es auch
jenen Brüder gestattet, wenn sie am Schlosse
Hohenburg eine Behausung oder einen Stall bauen
wollen, sich ebenfalls daraus zu beholzigen.
Nennenswerten Landbesitz hatte die Hohenburg nicht,
deshalb wohl auch ein Problem, gutes Bau- oder
Brennholz zu schlagen. Mit dem vorstehenden
Schiedsspruch durfte Holz für den Eigenbedarf, nicht
jedoch für den Handel geschlagen werden. Als eine
Besonderheit der Pfalz-Zweibrückischen
Forstverwaltung innerhalb des Amtes Wegelnburg darf
wohl die Konstellation gesehen werden, dass der
Burgvogt sich zusätzlich und in ganz besonderem
Maße mit den Belangen des Forstes beschäftigten
musste. Die Stelle des Burgvogts war natürlich mit
vielen und großen Vorrechten versehen, deshalb
wurde diese Tätigkeit nur von adeligen Burgmännern
ausgeübt, welche zuerst ihren Sitz zusammen mit dem
Gesinde auf der Wegelnburg hatten. Aus einem
Schriftstück des Jahres 1479 können wir entnehmen,
dass zu dieser Zeit nur eine spärliche Besetzung der
Wegelnburg vorhanden war, sie sah wie folgt aus:
Der Burgkaplan, der Keller, eine Küchenmagd, sechs
Wächter sowie Froner, Tagelöhner und sonstige,
vorübergehende auf der Burg weilende Ritter. Weiter
werden zwei Esel-Pferde (Maultiere) genannt. Ruhig,
beschaulich und einfach war wohl das Leben dieser
Besatzung auf einsamer Bergeshöhe in dieser längst
vergangenen Zeit.
1489
verstarb Ludwig I.. Im Gegensatz zu seinem
Vater, der den Reichtum und den Wohlstand seines
Landes vermehrt hatte, spielte er die Rolle eines
Kriegsfürsten. Sein unbegrenztes und andauerndes
Vertrauen auf die kaiserliche Machtvollkommenheit
hatte ihm großen Schaden zugefügt. Ein Teil des Erbes,
das Ludwig von seinem Vater und seinem Veldenzer
Großvater übernahm, bestand aus Lehen, die nach
Meinung des Lehensherren nicht ohne dessen
Zustimmung an einen Erben fallen konnten. Der
Lehnsherr aber war, um ein Beispiel zu nennen, in
Kusel niemand anders als der Heidelberger Kurfürst
Friedrich I.. Sein Vetter, Ludwig I. betrachtete sich indes
den Heidelberger Verwandten keinesfalls als
lehnspflichtig. Diese Differenz in der Rechtsauffassung
bildete den Grund für den blinden Hass gegen den
Heidelberger Kurfürsten Friedrich I.. Ludwig I. musste
dafür schwer büßen und erlitt große, teure Verluste.
Kaiser Friedrich II., der Ludwig I. zu seinem
Reichshauptmann bestellte, um Friedrich I., Kurfürst
der Pfalz (der Siegreiche) für seine Widersetzlichkeit zu
bestrafen, ließ ihn in entscheidenden Moment im Stich.
Ludwig I. war somit der Verursacher von zwei Kriegen,
welche schwere Verwüstungen über die Pfalz und ihm
selbst große Vermögensverluste gebracht haben. Im
wohl entscheidenden Moment hatte Friedrich I.,
Kurfürst der Pfalz, ein Heer von 14.000 Mann gegen
Ludwig I. aufgestellt. Durch die Stärke dieses Heeres
konnte er in der rheinischen Gegend auch die
stärksten befestigten Städte und Burgen von Ludwig I.
einnehmen und ihre Bollwerke zerstören. Das einzige,
was die adeligen Herren und Ritter jener Zeit
miteinander verband, war die Missachtung der
bäuerlichen Untertanen. Überall hielten es die Fürsten
für selbstverständlich, dass ihre Soldaten und Söldner
bei Fehden und in Kriegen sich selbst verpflegten und
Beute machten. Für die heimgesuchten Bauern in der
Pfalz machte es kaum einen Unterschied, ob es die
eigenen Kriegsleute waren oder die des Feindes. Der
König und Kaiser Friedrich III., der in solchen Fällen
hätte eingreifen und für Frieden sorgen müssen, war in
jener Zeit im Südosten des Reichs engagiert, dort
drohte die Türkengefahr. Die Wegelnburg blieb von
diesen Kriegen verschont und auch im Gegensatz zu
vielen anderen Besitztümern, in der Hand der
Zweibrücker.
1489 Am 19. Juli schied Ludwig I., auch der Schwarze
genannt, aus diesem Leben. Wahrscheinlich verstarb
er in seiner Residenz Zweibrücken, begraben wurde er
in einer Gruft unter der, durch ihn, neu erbauten
Pfarrkirche in Meisenheim. Mit seiner Gemahlin
Johanna, die er 1454 heiratete, hatte er dreizehn
Kinder gezeugt.
1462 am 26. November erblickte Herzog Alexander das
Licht der Welt. Seine Geschichte ist mit der seines
älteren Bruders Caspar eng verbunden. Dieser Caspar
war ein unruhiger, eigensinniger ,mit einem Worte, ein
verwilderter junger Mann. Er verursachte seinem Vater
unsäglichen Kummer und wären ihm seine boshaften
verderblichen Pläne gelungen, er hätte die gesamte
fürstliche Familie zerrüttet und die Existenz des ganzen
Herzogtums Zweibrücken-Veldenz aufs äußerste
gefährdet.
1474 verheiratete sein Vater, Ludwig I., den 16 jährigen
Caspar mit der dreizehnjährigen Prinzessin Amalia von
Brandenburg und übergab ihm zu seinem Unterhalte
und Leibgedinge das Schloss in Bergzabern (zu seiner
künftigen Wohnung), die Stadt und die dazugehörigen
Dörfer, das Amt Neukastel mit seinen Zubehörden,
sowie die Falkenburg und den dazu zählenden Dörfern
Hassloch, Böhl sowie Ingelheim und die Stadt
Annweiler. Dieses sollte wohl als Prüfung gelten, ob
Caspar als ältester Sohn und vermöge des
Erstgeburtsrecht, zum Regierungsnachfolger und zum
Beherrscher des Herzogtums geeignet sei. Es scheint,
dass diese Prüfung so nachteilig für Caspar ausfiel,
dass der besorgte Vater im Dezember 1479 eine
außergewöhnliche Verordnung bezüglich der
Regierungsnachfolge unter seinen Söhnen in Form
eines Testaments erließ. Von den vier noch am Leben
verbliebenen Söhnen - Caspar, Alexander, Albrecht und
Johannes - sollten die beiden ältesten weltlich bleiben,
die jüngeren aber in den geistlichen Stand eintreten.
Alle Bestandteile des Herzogtums sollten als ein
Ganzes unverteilt beisammen bleiben und nach der
Eltern Ableben durch ihre weltlichen Söhne
gemeinschaftlich verwaltet und regiert werden. Sterbe
der Herzog zuerst, so solle die Gemahlin Johanna mit
einem der weltlichen Söhne, der dazu geeignet
erschiene, und vier dazu geordneten Räten das Land
regieren. Nach dem Tode der Mutter sollen die zwei
weltlichen Söhne zusammen mit den vier Räten
regieren. Die in dem früheren Kriege mit dem Pfälzer
Kurfürsten Friedrich I. eingebüßten Städte, Schlösser
usw. sollten die beiden weltlichen Söhne wieder an das
Herzogtum zu bringen suchen. Neben vielen weiteren
Festlegungen war eine ganz besonders wichtig. „Würde
einer der weltlichen Söhne seine Pflichten soweit
vergessen und diese Anordnung nicht halten oder
derselben entgegenhandeln, so seien alle Amtsleute,
Landschreiber, Bürgermeister, Schultheisen, Schöffen,
Gerichtsleute, Bürger und Untertanen geboten, diese
Anordnungen bei ihrem Huldigungseid in der Form zu
befolgen, dass nur noch dem gehorsamen Sohn als
ihre wahre und rechte Obrigkeit zu gehorchen ist.
Caspars Frau starb im Alter von 20 Jahren. Damit war
die Überschreibung und Verpfändung von Schloss
Bergzabern nebst den anderen Gütern hinfällig, sie
sollten wieder mit dem Herzogtum vereint werden.
Allein Caspar widersprach nicht nur diesem Vorhaben,
sondern übte auch noch Tätlichkeiten gegenüber
seinem Vater aus, indem er die Bürger von Bad
Bergzabern aufforderte, sich mit bewaffneter Hand zu
wiedersetzen. Ludwig der Schwarze trieb diese
Treulosen gleich zu Paaren und bemächtigte sich
wieder aller Ämter. Als Antwort begab sich Caspar
unter den Schutz des Kurfürsten Philipp von der Pfalz
und rief ihn um Hilfe an. Verhandlungen zwischen
Ludwig I. und dem Kurfürsten Philipp scheiterten.
Da es bei den Überschreibungen und Verpfändungen
(10.000 Goldgulden hatte Prinzessin Amalia von
Brandenburg mit der Maßgabe als Mitgift erhalten,
dass die Summe nach kinderlosem Tod beider Gatten
wieder an die Familie zurückfalle) größtenteils um die
Absicherung im Falle des Witwentums von Amalia ging,
so nahmen ihr Vater Albrecht von Brandenburg und
der Graf Eberhart von Württemberg mit den
Zweibrücker Räten die Sache in die Hand und setzten
behufs einer gütlichen Beilegung fest: Caspar solle die
für das Witwentum seiner seligen Frau bestimmten
Orte lebenslänglich nutzen und gebrauchen, auch
müssen ihm die dortigen Einwohner als ihren Herrn
huldigen, nach seinem Hinscheiden aber sollen die
Orte wieder Zweibrücken zufallen. Ludwig I. erklärte
sich mit diesem Vorschlag einverstanden, er wollte
wohl, dass Ruhe in sein Land einkehrt. Allein Caspar
machte diese für ihn günstige Regelung zunichte,
begab sich in den Schutz des Kurfürsten und übergab
diesem nicht nur die ihm auf Lebenszeit
zugesprochenen Schlösser, Ämter usw., sondern
schenkte, sich auf sein Erstgeburtsrecht stützend, das
ihm dadurch zustehende Gesamterbe von Vater und
Mutter, wobei er sich nur die Leibszucht, somit das was
zu seinem persönlichen Unterhalt erforderlich war,
vorhielt. Er setzte noch weiterhin fest, der Kurfürst
trete unmittelbar nach seinem Ableben in den Genuss
aller Besitzungen, so auch die Wegelnburg, als wahrer
und rechter Erbe. Der Kurfürst nahm diese
heimtückische Angelegenheit zum Anlass, an Ludwig I.
eine kurze Entschuldigung wegen des sogenannten
„Schirms“ der Einwohner zu richten. Caspar verweilte
ab diesem Zeitpunkt an dem kurpfälzischen Hofe, der
Kurfürst ließ ihn wegen dem für ihn vorteilhaft
auszubeutenden Erb- und Schenkungsaktes im
Nichtstun gewähren.
1462 wurde Alexander geboren, der jüngere
gehorsame Sohn, dem mit dem Erreichen des
zwanzigsten Lebensjahres (Volljährigkeit) die
Grafschaft Veldenz von seinem Vater übertragen
wurde. Alexander war durch die Blattern, die ihn als
Kind befielen, an einem Fuß gelähmt, schwach und
kränklich, soll aber ein guter Regent gewesen sein (04).
1470/71 wird Claus Wißlamp Keller auf der Wegelnburg
(05). 1482 wird „Johann Stumpff“ zum Amtmann
ernannt.
1485
erhielt Alexander auch noch die Regierung der
Grafschaft Zweibrücken-Veldenz.
1489
verstarb Ludwig I.. Der Kurfürst verleibte sich
nunmehr die im Kriege mit Ludwig I. eroberten Gebiete
ein, die ihm nur zur Nutznießung eingeräumt waren
und für die keine rechtliche Verfügung zu Gebote stand
(Ludwig I. hatte auch nie auf diese Gebiete verzichtet
oder eine vertragsmäßige Abtretung vorgenommen).
Es war ein schwerer Schlag für die Zweibrücker Familie,
denn vertraglich mussten sie sich verpflichten, für
immer und ewig auf diese wertvollen Besitzungen zu
Gunsten der Kurpfalz zu verzichten. Weiter wurde eine
Vereinbarung getroffen, dass nunmehr die beiden
ungleichen Brüder gemeinsam die
Regierungsgeschäfte ausüben. Caspar wandte sich
jedoch gegen seine Familie, er entführte sogar seine
Mutter und seinen Bruder und ließ diese einsperren.
Es muss diesen jedoch gelungen sein, wieder an die
Macht zu kommen, denn sie ließen Caspar im Schloss
zu Nahfelden - in sehr strenger Haft bis zu seinem
Tode im Jahre 1527 - über 36 Jahre einsitzen. Da die
Pfälzisch-Mosbacher Linie mit dem Tode von Otto von
Mosbach endete, hoffte Herzog Alexander auf eine
ansehnliche Erbschaft. Zu seinem größten Erstaunen
eröffnete ihm jedoch Kurfürst Phillip, Otto von
Mosbach hätte ihn selbst zu seinem Universalerben
eingesetzt und habe dafür auch die Genehmigung des
Kaisers erhalten. Dieses und die Vorgänge mit seinem
Bruder Caspar erweckten bei Alexander gegen die
Kurpfalz glimmenden Hass, der Jahre später in hellen
Flammen aufloderte (06).
1495 teilte Herzog Alexander von Zweibrücken seinem
„Keller zu Wegelnburg“, Hans Ryntfuß mit, dass er den
Wilhelm Streiff von Lewensteyn zu einem Amtmann
über die Ämter Bergzabern, Neucastel und
Wegelnburg angenommen habe, nachdem derselbe
ihm den Betrag von 1800 Gulden geliehen habe. Mit
dieser Einsetzung, die einer förmlichen Belehnung
gleichzustellen sein dürfte, da Wilhelm Streiff von
Lewensteyn damit fast alle Einkünfte aus dem Amte
Wegelnburg erhielt, verlegte dieser auch seinen Sitz
auf die Wegelnburg. Ab 1497 jedoch wechselte er als
Amtmann auf die Falkenburg, weil die Wegelnburg
durch den Herzog inzwischen dem Eberhard Brendel
von Homberg eingeräumt worden war.
1500
kaufte Herzog Alexander von der Kirche zu
Rumbach fünf Fischweiher um 80 rheinische Gulden.
Die Kirche besaß, der Ursprung ist nicht bekannt,
mehrere Wöge oder Weiher im Wegelnburger Land
und hatte dieselben bisher unterhalten lassen, ohne
dass sie aber den geringsten Nutzen oder Vorteil
daraus gezogen hätte. Der damalige Pfarrer Heinrich
Krebs nebst den Kirchengeschworenen hatte wohl aus
diesem Grunde die Rechte des Gotteshauses an
folgenden Wögen, nämlich dem Geyl-, Wagners-,
Langensteins-, Kaffteins und Sanct Gangolphs-Wooge,
Herzog Alexander überlassen. Unterdessen war
Kurfürst Philipp durch die so genannte Bayrische
Fehde in großer Not und Gefahr und später in
beträchtliche Verluste geraten. Der Sohn des
Kurfürsten Philipp hatte die einzige Tochter des Herzog
Georg (des Reichen) von der Bayern-Landshuter Linie
geehelicht und von demselben, sowohl im Ehevertrag
als auch im Testament, dessen sämtliche Besitzungen
als Erbe zugesichert bekommen. Der Herzog verstarb
1503, jedoch als Kurfürst Philipp und dessen Sohn
diese bayerische Erbschaft in Besitz nehmen wollten,
widersetzte sich Herzog Albrecht von Bayern, auf
dessen Seite Kaiser Max I. stand. Dieser wollte zwar die
beiden Parteien durch eine Teilung des Nachlasses
Georgs des Reichen vergleichen. Kurfürst Philipp
lehnte dieses ab, was sich als ein großer Fehler erwies,
denn 1504 sprach der Kaiser des Reiches Acht über
beide aus. Dieses nahmen alle alten Feinde,
hauptsächlich aus den Zeiten Friedrichs des
Siegreichen, zum Anlass, voll Rachesucht über die
kurpfälzischen Gebietsteile herzufallen und denselben
unsäglichen Schaden zuzufügen. Philipp musste seine
Kriegsmacht zersplittern - die eine Hälfte kämpfte
gegen den Herzog von Bayern, um seinem Sohn zu
helfen, die anderen teilte er auf, um gegen vier
Heerhaufen, die gleichzeitig in die rheinpfälzischen
Besitzungen eingefallen waren (der Kaiser selbst, dann
Herzog Ulrich von Württemberg, Landgraf Wilhelm von
Hessen und Alexander von Zweibrücken), zu kämpfen.
Es war ein ungleich ruhmloser Kampf, in dem gar keine
Ehre und noch weniger Vorteile gewonnen wurden.
Diese sogenannte Fehde war kein eigentlicher Krieg,
sondern ein Verwüstungszug mit Raub und Brand
gegen wehrlose Bürger, Geistliche und Untertanen.