Die Wegelnburg ab 1417 und die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken
Anmerkung des Verfassers: Die wiedergegebenen Texte aus alten Urkunden sind, zur besseren Lesbarkeit, teilweise dem modernen Sprachgebrauch angepasst: 1416 lebte Pfalzgraf Stephan nach der bereits 1410 vorgenommenen Erbteilung in teilweise großen Zerwürfnissen mit seinem Bruder Ludwig IV.. Obwohl Herzog Stephan bei der Teilung mit seinen Brüdern ein glückliches Los gezogen hatte, indem er zusammenhängende Gebietsteile erhielt und seine Gattin Anna die zukünftige und einzige Erbin der Grafschaft Veldenz war, trachtete er nach mehr Land und Besitztum. Aufgrund der Anschuldigungen Herzog Stephan`s und der hieraus entstandenen Zerwürfnisse bestellte König Sigismund schließlich ein Schiedsgericht, dieses sollte die Zerwürfnisse zwischen den beiden Brüdern beenden (01). Die Reichstadt Worms wurde zur Tagung für das Schiedsgericht ausersehen. Dieser hohe Ausschuss legte 1417 dann zusammen mit anderen Punkten fest, dass Herzog Stephan die Feste Wegelnburg mit allen Rechten und Zuständigkeiten im Tausch gegen seine Besitzteile von Lützelstein, Morsmünster, Einhartshausen, Meisterselden, Ochsenstein, Reichshofen, Hochfelden, Huneburg und Winstein (größtenteils Elsässer Burgen) erhält. Seither gehörten Burg und Amt Wegelnburg zu Pfalz-Zweibrücken. Das Amt umfasste damals die Dörfer Rumbach mit der Mühle (heute Falkenmühle) und Nothweiler. 1443 war das Amt Wegelnburg für die Summe von 800 Gulden an Wirich (II.) Puller von Hohenburg wohl für kurze Zeit nterverpfändet. Der Zeitpunkt der Lösung ist unbekannt. Herzog Stephan verteidigte die Interessen seiner Untertanen. Als der Abt Phillip von Weißenburg während einer erneuten Fehde mit den Drachenfelsern den zur Wegelnburg gehörigen, in Niederschlettenbach und Finsternheim gesessenen, zweibrückischen armen Leut durch seine Hauptleute in Berwartstein gebieten ließ, dass sie fronen und auch mitlaufen müssen in dem Krieg, äußerte Herzog Stephan in einem Schreiben an den Weißenburger Abt sein höchliches Befremden gegen diese Anordnung, seine Leibeigenen betreffend und verlangte mit den entschiedensten Worten die augenblickliche Einstellung desselben. Er warnte den Abt vor allen ferneren Bedrängnissen und Entschädigungen oder er müsse ihn sonst zur strengen Verantwortung ziehen. 1444 Pfalzgraf Stephan hatte das 59. Lebensjahr vollendet und nahm, wohl um Zank und Zwietracht unter seinen Kindern und Enkeln zu vermeiden, eine Erbteilung vor und bestimmte, was nach seinem Tode einem jeden der zwei weltlichen Söhnen zufallen und gehören sollte. Bereits 1438 hatten Stephan, der Pfalzgraf und der Graf Friedrich von Veldenz, Vater von Anna, der Gattin des Pfalzgrafen, die Bestimmung getroffen, daß von den 5 leiblichen Söhnen zwei, Friedrich und Ludwig, im weltlichen Stand bleiben sollen, die übrigen drei aber geistlich werden, was die Söhne auch treulich befolgen wollten. 1452 kaufte Herzog Stephan, um seinen Herrschaftsbereich in dieser Wasgaugegend zu erweitern, für 700 gute rheinische Gulden, noch den angrenzenden Hofbezirk Schönau mit allen demselben zugehörenden Gerechtsamen. Dieser Hofbezirk war 1529 (mit dem Weiler Hirschthal) bereits zu einem Dorf angewachsen. Verkäufer waren der Abt Burckart von Müllenheim und der Konvent des Klosters St. Walburg bei Hagenau, mit Einwilligung ihres Oberhirten, Bischof Ruprecht von Straßburg. Der Verkauf erfolgte, weil der weitab von den übrigen Klosterbesitzungen gelegene Hofbezirk gegen Ende des 14. Jahrhunderts unter mancherlei Beeinträchtigungen und Übergriffen der umliegenden Burgbesatzungen zu leiden hatte, die den Hof selbst und sogar die Nikolauskirche von Raub und Gewalt nicht verschonten. Wohl nur deshalb veräußerte die Abtei ihr schutzloses Eigentum, um „mehrerem Schaden zuvor zu kommen, auch um dem Gottesdienst und den Gottesgaben besseren Nutzen zu schaffen, ferner, weil zu manchen Malen in dem Hof Schonauwe Raub und Gewalt, ja zuweilen auch in- und auswendig der Kirche Unrecht geschehen“ . Datum Donrstag nach dem Sontag Cantate (11.Mai 1452). Das Heiligtum selbst, die dem heiligen Michael geweihte, ehemalige Pfalzkapelle des dort einst befindlichen fränkischen Königshofes, mitsamt allem Zierrat und Kleinodien sowie die anderen Güter, welche zu einem Kirchlein gehörten, sollten demselben verbleiben, damit er diese Pfarrei mit einem Priester besetzen könne. Damit war Pfalz-Zweibrücken auch über diesen Ort Herr und Gebieter über alle und jede “Gerechtigkeit”, sowie über Wälder, Wiesen, Weiden, Wooge, Wasserläufe, Jägerei und Fischerei, nebst jeglichem Zubehör ob und unter der Erde. Ursprünglich war das Schönauer Gebiet im Besitz der nahen Fleckensteiner gewesen. 1129 überließ jedoch Gottfried von Fleckenstein der Benediktinerabtei St. Walburg, dem Lieblingskloster des staufischen Herzogs Friedrich II. (der dort auch bestattet liegt), Schönau und Hirschthal mit beträchtlichen Gütern und Liegenschaften unter der Bedingung , dass ihm die Mönche in Schönau eine Kirche zu Ehren des hl. Nikolaus bauen sollten, worin er und seine Nachfahren ihre letzte Ruhe finden wollten. (Siehe auch „Der Hof Schönau“). 1459 verstarb Pfalzgraf Stephan (1385 in Simmern geboren) mit 74 Jahren. Durch eine gute Regierungsführung befanden sich seine Länder in ausgezeichnetem Zustand. Es beginnt nun ein neuer Teil der Geschichte mit Ludwig I. (auch Ludwig der Schwarze genannt). Er ist der Begründer der neuen Linie des Herzogtums Zweibrücken, gleichzeitig bildete ab jetzt das Amt Wegelnburg unausgesetzt einen Bestandteil des Herzogtums Zweibrücken. Dieser Herzog Ludwig war in vielem das genaue Gegenteil seines Vaters. Er soll keine einladenden Züge gehabt haben, ein mageres Gesicht, tief liegende schwarze Augen und einen dunklen Teint sowie kohlschwarzes herabhängendes Haupthaar. Dazu war er noch bärtig, besonders mit einem starken Kinnbart versehen und hatte überhaupt ein kriegerisches Aussehen, obgleich es keine Heldentaten über ihn zu berichten gibt. Im Zuge seiner Erbschaft erhielt er die Grafschaft Veldenz, ein Drittteil an der Herrschaft Stolzenburg, die Öffnung und ein Teil in Oberstein, den Theil zu Hohenbrücken auf der Nahe, Teile zu Dillingen und Ruprechtsecken mit Dörfern, dann die Grafschaft Zweibrücken, Hornbach und Bergzabern nebst ihren Dörfern und Zubehör; die Pfandschaft und die Teile zu Hohenburg (Homburg), die Feste Kirkel, die Öffnung zu Buntenbach. Weiterhin Duchrod und Oberhausen, die Dörfer zu Gutenburg, Falkenburg, Minfeld, mit den dazu gehörenden Orten, das Amt Wegelnburg, Neukastel, Trifels, die Stadt Annweiler mit ihren Zubehör, den durch die Grafen zu Bitsch versetzten Teil an Nannstuhl, welchen Graf Friedrich bisher inne hatte und endlich noch die Teile zu Hochfelden, Marlen und Altenwolfstein, samt allen und jeglichen Zuständigkeiten, nichts ausgenommen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Wegelnburg als Feste gleichbedeutend mit Neukastel und dem starken Trifels genannt ist. Die Burg war somit wohl bedeutsam und wichtiger Teil der Erbschaft. „Weiter ordnete man noch folgendes an: Der ältere Sohn Pfalzgraf Friedrich sollte das Spanheimer Wappen führen und sich Graf zu Spanheim nennen. Der jüngere Ludwig hingegen, den Veldenzer Wappenschild annehmen. Beide Brüder und ihre Erben, welche von nun an zwei Linien gründeten, sollten unter sich einig leben, sowie auch einander helfen und beistehen. Etwaige Irrungen zwischen ihnen durch ihre Mannen gütlich schlichten lassen. Die auf Pfandschaft bestehenden Schulden müssen die Brüder in Gemeinschaft, die unverpfändeten aber ein jeder die auf seinem Teile ruhenden allein bezahlen und ausrichten, sowie auch jeder derselben die ihm zugeschiedenen Lehengüter zu vermannen habe. Da auf die Erlangung des Hochstifts Straßburg für den Pfalzgrafen Ruprecht bedeutende Kosten verwendet worden waren, so erhalte derselbe keine besondere Ausweisung, sondern es sei ihm nur gestattet, nach seines Vaters tödlichem Hingang, die Wegelnburg von den Kranchen von Kirchheim auszulösen und sie nebst Zubehör lebenslänglich zu benutzen, jedoch vorbehaltlich der Öffnung darin für seinen Bruder Ludwig und eines Sechsteils an den damit verknüpften Dörfern.“ Gleich seinem Vater versuchte auch Ludwig I., seine Untertanen in ihren Rechten und Gewohnheiten zu schützen. Als die Bewohner des zur Wegelnburg gehörenden Dorf Wingen durch die Brüder Wirich und Richard von Hohenburg in dem Genusse ihrer Waldungen bedrängt wurden, nahm er sich derselben sogleich an und ließ durch Gottschalk von Buchenau, Marschall des Erzstiftes Mainz, Cuntz Phil. von Ulnbach, Amtmann zu Neukastel und Philipps Schnidlauch von Kestenburg diesen Gegenstand nach Maßgabe der beiderseits eingereichten Beweisschriften und Kundschaften genau untersuchen. Diese fällten darauf das einstimmige Urteil, der fraglichen Gemeinde stehe das Recht zu, diesen Wald ohne jemanden Einsprache, dem alten Herkommen gemäß, zu gebrauchen, jedoch sei es auch jenen Brüder gestattet, wenn sie am Schlosse Hohenburg eine Behausung oder einen Stall bauen wollen, sich ebenfalls daraus zu beholzigen. Nennenswerten Landbesitz hatte die Hohenburg nicht, deshalb wohl auch ein Problem, gutes Bau- oder Brennholz zu schlagen. Mit dem vorstehenden Schiedsspruch durfte Holz für den Eigenbedarf, nicht jedoch für den Handel geschlagen werden. Als eine Besonderheit der Pfalz-Zweibrückischen Forstverwaltung innerhalb des Amtes Wegelnburg darf wohl die Konstellation gesehen werden, dass der Burgvogt sich zusätzlich und in ganz besonderem Maße mit den Belangen des Forstes beschäftigten musste. Die Stelle des Burgvogts war natürlich mit vielen und großen Vorrechten versehen, deshalb wurde diese Tätigkeit nur von adeligen Burgmännern ausgeübt, welche zuerst ihren Sitz zusammen mit dem Gesinde auf der Wegelnburg hatten. Aus einem Schriftstück des Jahres 1479 können wir entnehmen, dass zu dieser Zeit nur eine spärliche Besetzung der Wegelnburg vorhanden war, sie sah wie folgt aus: Der Burgkaplan, der Keller, eine Küchenmagd, sechs Wächter sowie Froner, Tagelöhner und sonstige, vorübergehende auf der Burg weilende Ritter. Weiter werden zwei Esel-Pferde (Maultiere) genannt. Ruhig, beschaulich und einfach war wohl das Leben dieser Besatzung auf einsamer Bergeshöhe in dieser längst vergangenen Zeit. 1489 verstarb Ludwig I.. Im Gegensatz zu seinem Vater, der den Reichtum und den Wohlstand seines Landes vermehrt hatte, spielte er die Rolle eines Kriegsfürsten. Sein unbegrenztes und andauerndes Vertrauen auf die kaiserliche Machtvollkommenheit hatte ihm großen Schaden zugefügt. Ein Teil des Erbes, das Ludwig von seinem Vater und seinem Veldenzer Großvater übernahm, bestand aus Lehen, die nach Meinung des Lehensherren nicht ohne dessen Zustimmung an einen Erben fallen konnten. Der Lehnsherr aber war, um ein Beispiel zu nennen, in Kusel niemand anders als der Heidelberger Kurfürst Friedrich I.. Sein Vetter, Ludwig I. betrachtete sich indes den Heidelberger Verwandten keinesfalls als lehnspflichtig. Diese Differenz in der Rechtsauffassung bildete den Grund für den blinden Hass gegen den Heidelberger Kurfürsten Friedrich I.. Ludwig I. musste dafür schwer büßen und erlitt große, teure Verluste. Kaiser Friedrich II., der Ludwig I. zu seinem Reichshauptmann bestellte, um Friedrich I., Kurfürst der Pfalz (der Siegreiche) für seine Widersetzlichkeit zu bestrafen, ließ ihn in entscheidenden Moment im Stich. Ludwig I. war somit der Verursacher von zwei Kriegen, welche schwere Verwüstungen über die Pfalz und ihm selbst große Vermögensverluste gebracht haben. Im wohl entscheidenden Moment hatte Friedrich I., Kurfürst der Pfalz, ein Heer von 14.000 Mann gegen Ludwig I. aufgestellt. Durch die Stärke dieses Heeres konnte er in der rheinischen Gegend auch die stärksten befestigten Städte und Burgen von Ludwig I. einnehmen und ihre Bollwerke zerstören. Das einzige, was die adeligen Herren und Ritter jener Zeit miteinander verband, war die Missachtung der bäuerlichen Untertanen. Überall hielten es die Fürsten für selbstverständlich, dass ihre Soldaten und Söldner bei Fehden und in Kriegen sich selbst verpflegten und Beute machten. Für die heimgesuchten Bauern in der Pfalz machte es kaum einen Unterschied, ob es die eigenen Kriegsleute waren oder die des Feindes. Der König und Kaiser Friedrich III., der in solchen Fällen hätte eingreifen und für Frieden sorgen müssen, war in jener Zeit im Südosten des Reichs engagiert, dort drohte die Türkengefahr. Die Wegelnburg blieb von diesen Kriegen verschont und auch im Gegensatz zu vielen anderen Besitztümern, in der Hand der Zweibrücker. 1489 Am 19. Juli schied Ludwig I., auch der Schwarze genannt, aus diesem Leben. Wahrscheinlich verstarb er in seiner Residenz Zweibrücken, begraben wurde er in einer Gruft unter der, durch ihn, neu erbauten Pfarrkirche in Meisenheim. Mit seiner Gemahlin Johanna, die er 1454 heiratete, hatte er dreizehn Kinder gezeugt. 1462 am 26. November erblickte Herzog Alexander das Licht der Welt. Seine Geschichte ist mit der seines älteren Bruders Caspar eng verbunden. Dieser Caspar war ein unruhiger, eigensinniger ,mit einem Worte, ein verwilderter junger Mann. Er verursachte seinem Vater unsäglichen Kummer und wären ihm seine boshaften verderblichen Pläne gelungen, er hätte die gesamte fürstliche Familie zerrüttet und die Existenz des ganzen Herzogtums Zweibrücken-Veldenz aufs äußerste gefährdet. 1474 verheiratete sein Vater, Ludwig I., den 16 jährigen Caspar mit der dreizehnjährigen Prinzessin Amalia von Brandenburg und übergab ihm zu seinem Unterhalte und Leibgedinge das Schloss in Bergzabern (zu seiner künftigen Wohnung), die Stadt und die dazugehörigen Dörfer, das Amt Neukastel mit seinen Zubehörden, sowie die Falkenburg und den dazu zählenden Dörfern Hassloch, Böhl sowie Ingelheim und die Stadt Annweiler. Dieses sollte wohl als Prüfung gelten, ob Caspar als ältester Sohn und vermöge des Erstgeburtsrecht, zum Regierungsnachfolger und zum Beherrscher des Herzogtums geeignet sei. Es scheint, dass diese Prüfung so nachteilig für Caspar ausfiel, dass der besorgte Vater im Dezember 1479 eine außergewöhnliche Verordnung bezüglich der Regierungsnachfolge unter seinen Söhnen in Form eines Testaments erließ. Von den vier noch am Leben verbliebenen Söhnen - Caspar, Alexander, Albrecht und Johannes - sollten die beiden ältesten weltlich bleiben, die jüngeren aber in den geistlichen Stand eintreten. Alle Bestandteile des Herzogtums sollten als ein Ganzes unverteilt beisammen bleiben und nach der Eltern Ableben durch ihre weltlichen Söhne gemeinschaftlich verwaltet und regiert werden. Sterbe der Herzog zuerst, so solle die Gemahlin Johanna mit einem der weltlichen Söhne, der dazu geeignet erschiene, und vier dazu geordneten Räten das Land regieren. Nach dem Tode der Mutter sollen die zwei weltlichen Söhne zusammen mit den vier Räten regieren. Die in dem früheren Kriege mit dem Pfälzer Kurfürsten Friedrich I. eingebüßten Städte, Schlösser usw. sollten die beiden weltlichen Söhne wieder an das Herzogtum zu bringen suchen. Neben vielen weiteren Festlegungen war eine ganz besonders wichtig. „Würde einer der weltlichen Söhne seine Pflichten soweit vergessen und diese Anordnung nicht halten oder derselben entgegenhandeln, so seien alle Amtsleute, Landschreiber, Bürgermeister, Schultheisen, Schöffen, Gerichtsleute, Bürger und Untertanen geboten, diese Anordnungen bei ihrem Huldigungseid in der Form zu befolgen, dass nur noch dem gehorsamen Sohn als ihre wahre und rechte Obrigkeit zu gehorchen ist. Caspars Frau starb im Alter von 20 Jahren. Damit war die Überschreibung und Verpfändung von Schloss Bergzabern nebst den anderen Gütern hinfällig, sie sollten wieder mit dem Herzogtum vereint werden. Allein Caspar widersprach nicht nur diesem Vorhaben, sondern übte auch noch Tätlichkeiten gegenüber seinem Vater aus, indem er die Bürger von Bad Bergzabern aufforderte, sich mit bewaffneter Hand zu wiedersetzen. Ludwig der Schwarze trieb diese Treulosen gleich zu Paaren und bemächtigte sich wieder aller Ämter. Als Antwort begab sich Caspar unter den Schutz des Kurfürsten Philipp von der Pfalz und rief ihn um Hilfe an. Verhandlungen zwischen Ludwig I. und dem Kurfürsten Philipp scheiterten. Da es bei den Überschreibungen und Verpfändungen (10.000 Goldgulden hatte Prinzessin Amalia von Brandenburg mit der Maßgabe als Mitgift erhalten, dass die Summe nach kinderlosem Tod beider Gatten wieder an die Familie zurückfalle) größtenteils um die Absicherung im Falle des Witwentums von Amalia ging, so nahmen ihr Vater Albrecht von Brandenburg und der Graf Eberhart von Württemberg mit den Zweibrücker Räten die Sache in die Hand und setzten behufs einer gütlichen Beilegung fest: Caspar solle die für das Witwentum seiner seligen Frau bestimmten Orte lebenslänglich nutzen und gebrauchen, auch müssen ihm die dortigen Einwohner als ihren Herrn huldigen, nach seinem Hinscheiden aber sollen die Orte wieder Zweibrücken zufallen. Ludwig I. erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden, er wollte wohl, dass Ruhe in sein Land einkehrt. Allein Caspar machte diese für ihn günstige Regelung zunichte, begab sich in den Schutz des Kurfürsten und übergab diesem nicht nur die ihm auf Lebenszeit zugesprochenen Schlösser, Ämter usw., sondern schenkte, sich auf sein Erstgeburtsrecht stützend, das ihm dadurch zustehende Gesamterbe von Vater und Mutter, wobei er sich nur die Leibszucht, somit das was zu seinem persönlichen Unterhalt erforderlich war, vorhielt. Er setzte noch weiterhin fest, der Kurfürst trete unmittelbar nach seinem Ableben in den Genuss aller Besitzungen, so auch die Wegelnburg, als wahrer und rechter Erbe. Der Kurfürst nahm diese heimtückische Angelegenheit zum Anlass, an Ludwig I. eine kurze Entschuldigung wegen des sogenannten „Schirms“ der Einwohner zu richten. Caspar verweilte ab diesem Zeitpunkt an dem kurpfälzischen Hofe, der Kurfürst ließ ihn wegen dem für ihn vorteilhaft auszubeutenden Erb- und Schenkungsaktes im Nichtstun gewähren. 1462 wurde Alexander geboren, der jüngere gehorsame Sohn, dem mit dem Erreichen des zwanzigsten Lebensjahres (Volljährigkeit) die Grafschaft Veldenz von seinem Vater übertragen wurde. Alexander war durch die Blattern, die ihn als Kind befielen, an einem Fuß gelähmt, schwach und kränklich, soll aber ein guter Regent gewesen sein (04). 1470/71 wird Claus Wißlamp Keller auf der Wegelnburg (05). 1482 wird „Johann Stumpff“ zum Amtmann ernannt. 1485 erhielt Alexander auch noch die Regierung der Grafschaft Zweibrücken-Veldenz. 1489 verstarb Ludwig I.. Der Kurfürst verleibte sich nunmehr die im Kriege mit Ludwig I. eroberten Gebiete ein, die ihm nur zur Nutznießung eingeräumt waren und für die keine rechtliche Verfügung zu Gebote stand (Ludwig I. hatte auch nie auf diese Gebiete verzichtet oder eine vertragsmäßige Abtretung vorgenommen). Es war ein schwerer Schlag für die Zweibrücker Familie, denn vertraglich mussten sie sich verpflichten, für immer und ewig auf diese wertvollen Besitzungen zu Gunsten der Kurpfalz zu verzichten. Weiter wurde eine Vereinbarung getroffen, dass nunmehr die beiden ungleichen Brüder gemeinsam die Regierungsgeschäfte ausüben. Caspar wandte sich jedoch gegen seine Familie, er entführte sogar seine Mutter und seinen Bruder und ließ diese einsperren. Es muss diesen jedoch gelungen sein, wieder an die Macht zu kommen, denn sie ließen Caspar im Schloss zu Nahfelden - in sehr strenger Haft bis zu seinem Tode im Jahre 1527 - über 36 Jahre einsitzen. Da die Pfälzisch-Mosbacher Linie mit dem Tode von Otto von Mosbach endete, hoffte Herzog Alexander auf eine ansehnliche Erbschaft. Zu seinem größten Erstaunen eröffnete ihm jedoch Kurfürst Phillip, Otto von Mosbach hätte ihn selbst zu seinem Universalerben eingesetzt und habe dafür auch die Genehmigung des Kaisers erhalten. Dieses und die Vorgänge mit seinem Bruder Caspar erweckten bei Alexander gegen die Kurpfalz glimmenden Hass, der Jahre später in hellen Flammen aufloderte (06). 1495 teilte Herzog Alexander von Zweibrücken seinem „Keller zu Wegelnburg“, Hans Ryntfuß mit, dass er den Wilhelm Streiff von Lewensteyn zu einem Amtmann über die Ämter Bergzabern, Neucastel und Wegelnburg angenommen habe, nachdem derselbe ihm den Betrag von 1800 Gulden geliehen habe. Mit dieser Einsetzung, die einer förmlichen Belehnung gleichzustellen sein dürfte, da Wilhelm Streiff von Lewensteyn damit fast alle Einkünfte aus dem Amte Wegelnburg erhielt, verlegte dieser auch seinen Sitz auf die Wegelnburg. Ab 1497 jedoch wechselte er als Amtmann auf die Falkenburg, weil die Wegelnburg durch den Herzog inzwischen dem Eberhard Brendel von Homberg eingeräumt worden war. 1500 kaufte Herzog Alexander von der Kirche zu Rumbach fünf Fischweiher um 80 rheinische Gulden. Die Kirche besaß, der Ursprung ist nicht bekannt, mehrere Wöge oder Weiher im Wegelnburger Land und hatte dieselben bisher unterhalten lassen, ohne dass sie aber den geringsten Nutzen oder Vorteil daraus gezogen hätte. Der damalige Pfarrer Heinrich Krebs nebst den Kirchengeschworenen hatte wohl aus diesem Grunde die Rechte des Gotteshauses an folgenden Wögen, nämlich dem Geyl-, Wagners-, Langensteins-, Kaffteins und Sanct Gangolphs-Wooge, Herzog Alexander überlassen. Unterdessen war Kurfürst Philipp durch die so genannte Bayrische Fehde in großer Not und Gefahr und später in beträchtliche Verluste geraten. Der Sohn des Kurfürsten Philipp hatte die einzige Tochter des Herzog Georg (des Reichen) von der Bayern-Landshuter Linie geehelicht und von demselben, sowohl im Ehevertrag als auch im Testament, dessen sämtliche Besitzungen als Erbe zugesichert bekommen. Der Herzog verstarb 1503, jedoch als Kurfürst Philipp und dessen Sohn diese bayerische Erbschaft in Besitz nehmen wollten, widersetzte sich Herzog Albrecht von Bayern, auf dessen Seite Kaiser Max I. stand. Dieser wollte zwar die beiden Parteien durch eine Teilung des Nachlasses Georgs des Reichen vergleichen. Kurfürst Philipp lehnte dieses ab, was sich als ein großer Fehler erwies, denn 1504 sprach der Kaiser des Reiches Acht über beide aus. Dieses nahmen alle alten Feinde, hauptsächlich aus den Zeiten Friedrichs des Siegreichen, zum Anlass, voll Rachesucht über die kurpfälzischen Gebietsteile herzufallen und denselben unsäglichen Schaden zuzufügen. Philipp musste seine Kriegsmacht zersplittern - die eine Hälfte kämpfte gegen den Herzog von Bayern, um seinem Sohn zu helfen, die anderen teilte er auf, um gegen vier Heerhaufen, die gleichzeitig in die rheinpfälzischen Besitzungen eingefallen waren (der Kaiser selbst, dann Herzog Ulrich von Württemberg, Landgraf Wilhelm von Hessen und Alexander von Zweibrücken), zu kämpfen. Es war ein ungleich ruhmloser Kampf, in dem gar keine Ehre und noch weniger Vorteile gewonnen wurden. Diese sogenannte Fehde war kein eigentlicher Krieg, sondern ein Verwüstungszug mit Raub und Brand gegen wehrlose Bürger, Geistliche und Untertanen.
Die Wegelnburg ab 1417 und die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken
Anmerkung des Verfassers: Die wiedergegebenen Texte aus alten Urkunden sind, zur besseren Lesbarkeit, teilweise dem modernen Sprachgebrauch angepasst: 1416 lebte Pfalzgraf Stephan nach der bereits 1410 vorgenommenen Erbteilung in teilweise großen Zerwürfnissen mit seinem Bruder Ludwig IV.. Obwohl Herzog Stephan bei der Teilung mit seinen Brüdern ein glückliches Los gezogen hatte, indem er zusammenhängende Gebietsteile erhielt und seine Gattin Anna die zukünftige und einzige Erbin der Grafschaft Veldenz war, trachtete er nach mehr Land und Besitztum. Aufgrund der Anschuldigungen Herzog Stephan`s und der hieraus entstandenen Zerwürfnisse bestellte König Sigismund schließlich ein Schiedsgericht, dieses sollte die Zerwürfnisse zwischen den beiden Brüdern beenden (01). Die Reichstadt Worms wurde zur Tagung für das Schiedsgericht ausersehen. Dieser hohe Ausschuss legte 1417 dann zusammen mit anderen Punkten fest, dass Herzog Stephan die Feste Wegelnburg mit allen Rechten und Zuständigkeiten im Tausch gegen seine Besitzteile von Lützelstein, Morsmünster, Einhartshausen, Meisterselden, Ochsenstein, Reichshofen, Hochfelden, Huneburg und Winstein (größtenteils Elsässer Burgen) erhält. Seither gehörten Burg und Amt Wegelnburg zu Pfalz-Zweibrücken. Das Amt umfasste damals die Dörfer Rumbach mit der Mühle (heute Falkenmühle) und Nothweiler. 1443 war das Amt Wegelnburg für die Summe von 800 Gulden an Wirich (II.) Puller von Hohenburg wohl für kurze Zeit nterverpfändet. Der Zeitpunkt der Lösung ist unbekannt. Herzog Stephan verteidigte die Interessen seiner Untertanen. Als der Abt Phillip von Weißenburg während einer erneuten Fehde mit den Drachenfelsern den zur Wegelnburg gehörigen, in Niederschlettenbach und Finsternheim gesessenen, zweibrückischen armen Leut durch seine Hauptleute in Berwartstein gebieten ließ, dass sie fronen und auch mitlaufen müssen in dem Krieg, äußerte Herzog Stephan in einem Schreiben an den Weißenburger Abt sein höchliches Befremden gegen diese Anordnung, seine Leibeigenen betreffend und verlangte mit den entschiedensten Worten die augenblickliche Einstellung desselben. Er warnte den Abt vor allen ferneren Bedrängnissen und Entschädigungen oder er müsse ihn sonst zur strengen Verantwortung ziehen. 1444 Pfalzgraf Stephan hatte das 59. Lebensjahr vollendet und nahm, wohl um Zank und Zwietracht unter seinen Kindern und Enkeln zu vermeiden, eine Erbteilung vor und bestimmte, was nach seinem Tode einem jeden der zwei weltlichen Söhnen zufallen und gehören sollte. Bereits 1438 hatten Stephan, der Pfalzgraf und der Graf Friedrich von Veldenz, Vater von Anna, der Gattin des Pfalzgrafen, die Bestimmung getroffen, daß von den 5 leiblichen Söhnen zwei, Friedrich und Ludwig, im weltlichen Stand bleiben sollen, die übrigen drei aber geistlich werden, was die Söhne auch treulich befolgen wollten. 1452 kaufte Herzog Stephan, um seinen Herrschaftsbereich in dieser Wasgaugegend zu erweitern, für 700 gute rheinische Gulden, noch den angrenzenden Hofbezirk Schönau mit allen demselben zugehörenden Gerechtsamen. Dieser Hofbezirk war 1529 (mit dem Weiler Hirschthal) bereits zu einem Dorf angewachsen. Verkäufer waren der Abt Burckart von Müllenheim und der Konvent des Klosters St. Walburg bei Hagenau, mit Einwilligung ihres Oberhirten, Bischof Ruprecht von Straßburg. Der Verkauf erfolgte, weil der weitab von den übrigen Klosterbesitzungen gelegene Hofbezirk gegen Ende des 14. Jahrhunderts unter mancherlei Beeinträchtigungen und Übergriffen der umliegenden Burgbesatzungen zu leiden hatte, die den Hof selbst und sogar die Nikolauskirche von Raub und Gewalt nicht verschonten. Wohl nur deshalb veräußerte die Abtei ihr schutzloses Eigentum, um „mehrerem Schaden zuvor zu kommen, auch um dem Gottesdienst und den Gottesgaben besseren Nutzen zu schaffen, ferner, weil zu manchen Malen in dem Hof Schonauwe Raub und Gewalt, ja zuweilen auch in- und auswendig der Kirche Unrecht geschehen“ . Datum Donrstag nach dem Sontag Cantate (11.Mai 1452). Das Heiligtum selbst, die dem heiligen Michael geweihte, ehemalige Pfalzkapelle des dort einst befindlichen fränkischen Königshofes, mitsamt allem Zierrat und Kleinodien sowie die anderen Güter, welche zu einem Kirchlein gehörten, sollten demselben verbleiben, damit er diese Pfarrei mit einem Priester besetzen könne. Damit war Pfalz-Zweibrücken auch über diesen Ort Herr und Gebieter über alle und jede “Gerechtigkeit”, sowie über Wälder, Wiesen, Weiden, Wooge, Wasserläufe, Jägerei und Fischerei, nebst jeglichem Zubehör ob und unter der Erde. Ursprünglich war das Schönauer Gebiet im Besitz der nahen Fleckensteiner gewesen. 1129 überließ jedoch Gottfried von Fleckenstein der Benediktinerabtei St. Walburg, dem Lieblingskloster des staufischen Herzogs Friedrich II. (der dort auch bestattet liegt), Schönau und Hirschthal mit beträchtlichen Gütern und Liegenschaften unter der Bedingung , dass ihm die Mönche in Schönau eine Kirche zu Ehren des hl. Nikolaus bauen sollten, worin er und seine Nachfahren ihre letzte Ruhe finden wollten. (Siehe auch „Der Hof Schönau“). 1459 verstarb Pfalzgraf Stephan (1385 in Simmern geboren) mit 74 Jahren. Durch eine gute Regierungsführung befanden sich seine Länder in ausgezeichnetem Zustand. Es beginnt nun ein neuer Teil der Geschichte mit Ludwig I. (auch Ludwig der Schwarze genannt). Er ist der Begründer der neuen Linie des Herzogtums Zweibrücken, gleichzeitig bildete ab jetzt das Amt Wegelnburg unausgesetzt einen Bestandteil des Herzogtums Zweibrücken. Dieser Herzog Ludwig war in vielem das genaue Gegenteil seines Vaters. Er soll keine einladenden Züge gehabt haben, ein mageres Gesicht, tief liegende schwarze Augen und einen dunklen Teint sowie kohlschwarzes herabhängendes Haupthaar. Dazu war er noch bärtig, besonders mit einem starken Kinnbart versehen und hatte überhaupt ein kriegerisches Aussehen, obgleich es keine Heldentaten über ihn zu berichten gibt. Im Zuge seiner Erbschaft erhielt er die Grafschaft Veldenz, ein Drittteil an der Herrschaft Stolzenburg, die Öffnung und ein Teil in Oberstein, den Theil zu Hohenbrücken auf der Nahe, Teile zu Dillingen und Ruprechtsecken mit Dörfern, dann die Grafschaft Zweibrücken, Hornbach und Bergzabern nebst ihren Dörfern und Zubehör; die Pfandschaft und die Teile zu Hohenburg (Homburg), die Feste Kirkel, die Öffnung zu Buntenbach. Weiterhin Duchrod und Oberhausen, die Dörfer zu Gutenburg, Falkenburg, Minfeld, mit den dazu gehörenden Orten, das Amt Wegelnburg, Neukastel, Trifels, die Stadt Annweiler mit ihren Zubehör, den durch die Grafen zu Bitsch versetzten Teil an Nannstuhl, welchen Graf Friedrich bisher inne hatte und endlich noch die Teile zu Hochfelden, Marlen und Altenwolfstein, samt allen und jeglichen Zuständigkeiten, nichts ausgenommen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Wegelnburg als Feste gleichbedeutend mit Neukastel und dem starken Trifels genannt ist. Die Burg war somit wohl bedeutsam und wichtiger Teil der Erbschaft. „Weiter ordnete man noch folgendes an: Der ältere Sohn Pfalzgraf Friedrich sollte das Spanheimer Wappen führen und sich Graf zu Spanheim nennen. Der jüngere Ludwig hingegen, den Veldenzer Wappenschild annehmen. Beide Brüder und ihre Erben, welche von nun an zwei Linien gründeten, sollten unter sich einig leben, sowie auch einander helfen und beistehen. Etwaige Irrungen zwischen ihnen durch ihre Mannen gütlich schlichten lassen. Die auf Pfandschaft bestehenden Schulden müssen die Brüder in Gemeinschaft, die unverpfändeten aber ein jeder die auf seinem Teile ruhenden allein bezahlen und ausrichten, sowie auch jeder derselben die ihm zugeschiedenen Lehengüter zu vermannen habe. Da auf die Erlangung des Hochstifts Straßburg für den Pfalzgrafen Ruprecht bedeutende Kosten verwendet worden waren, so erhalte derselbe keine besondere Ausweisung, sondern es sei ihm nur gestattet, nach seines Vaters tödlichem Hingang, die Wegelnburg von den Kranchen von Kirchheim auszulösen und sie nebst Zubehör lebenslänglich zu benutzen, jedoch vorbehaltlich der Öffnung darin für seinen Bruder Ludwig und eines Sechsteils an den damit verknüpften Dörfern.“ Gleich seinem Vater versuchte auch Ludwig I., seine Untertanen in ihren Rechten und Gewohnheiten zu schützen. Als die Bewohner des zur Wegelnburg gehörenden Dorf Wingen durch die Brüder Wirich und Richard von Hohenburg in dem Genusse ihrer Waldungen bedrängt wurden, nahm er sich derselben sogleich an und ließ durch Gottschalk von Buchenau, Marschall des Erzstiftes Mainz, Cuntz Phil. von Ulnbach, Amtmann zu Neukastel und Philipps Schnidlauch von Kestenburg diesen Gegenstand nach Maßgabe der beiderseits eingereichten Beweisschriften und Kundschaften genau untersuchen. Diese fällten darauf das einstimmige Urteil, der fraglichen Gemeinde stehe das Recht zu, diesen Wald ohne jemanden Einsprache, dem alten Herkommen gemäß, zu gebrauchen, jedoch sei es auch jenen Brüder gestattet, wenn sie am Schlosse Hohenburg eine Behausung oder einen Stall bauen wollen, sich ebenfalls daraus zu beholzigen. Nennenswerten Landbesitz hatte die Hohenburg nicht, deshalb wohl auch ein Problem, gutes Bau- oder Brennholz zu schlagen. Mit dem vorstehenden Schiedsspruch durfte Holz für den Eigenbedarf, nicht jedoch für den Handel geschlagen werden. Als eine Besonderheit der Pfalz-Zweibrückischen Forstverwaltung innerhalb des Amtes Wegelnburg darf wohl die Konstellation gesehen werden, dass der Burgvogt sich zusätzlich und in ganz besonderem Maße mit den Belangen des Forstes beschäftigten musste. Die Stelle des Burgvogts war natürlich mit vielen und großen Vorrechten versehen, deshalb wurde diese Tätigkeit nur von adeligen Burgmännern ausgeübt, welche zuerst ihren Sitz zusammen mit dem Gesinde auf der Wegelnburg hatten. Aus einem Schriftstück des Jahres 1479 können wir entnehmen, dass zu dieser Zeit nur eine spärliche Besetzung der Wegelnburg vorhanden war, sie sah wie folgt aus: Der Burgkaplan, der Keller, eine Küchenmagd, sechs Wächter sowie Froner, Tagelöhner und sonstige, vorübergehende auf der Burg weilende Ritter. Weiter werden zwei Esel-Pferde (Maultiere) genannt. Ruhig, beschaulich und einfach war wohl das Leben dieser Besatzung auf einsamer Bergeshöhe in dieser längst vergangenen Zeit. 1489 verstarb Ludwig I.. Im Gegensatz zu seinem Vater, der den Reichtum und den Wohlstand seines Landes vermehrt hatte, spielte er die Rolle eines Kriegsfürsten. Sein unbegrenztes und andauerndes Vertrauen auf die kaiserliche Machtvollkommenheit hatte ihm großen Schaden zugefügt. Ein Teil des Erbes, das Ludwig von seinem Vater und seinem Veldenzer Großvater übernahm, bestand aus Lehen, die nach Meinung des Lehensherren nicht ohne dessen Zustimmung an einen Erben fallen konnten. Der Lehnsherr aber war, um ein Beispiel zu nennen, in Kusel niemand anders als der Heidelberger Kurfürst Friedrich I.. Sein Vetter, Ludwig I. betrachtete sich indes den Heidelberger Verwandten keinesfalls als lehnspflichtig. Diese Differenz in der Rechtsauffassung bildete den Grund für den blinden Hass gegen den Heidelberger Kurfürsten Friedrich I.. Ludwig I. musste dafür schwer büßen und erlitt große, teure Verluste. Kaiser Friedrich II., der Ludwig I. zu seinem Reichshauptmann bestellte, um Friedrich I., Kurfürst der Pfalz (der Siegreiche) für seine Widersetzlichkeit zu bestrafen, ließ ihn in entscheidenden Moment im Stich. Ludwig I. war somit der Verursacher von zwei Kriegen, welche schwere Verwüstungen über die Pfalz und ihm selbst große Vermögensverluste gebracht haben. Im wohl entscheidenden Moment hatte Friedrich I., Kurfürst der Pfalz, ein Heer von 14.000 Mann gegen Ludwig I. aufgestellt. Durch die Stärke dieses Heeres konnte er in der rheinischen Gegend auch die stärksten befestigten Städte und Burgen von Ludwig I. einnehmen und ihre Bollwerke zerstören. Das einzige, was die adeligen Herren und Ritter jener Zeit miteinander verband, war die Missachtung der bäuerlichen Untertanen. Überall hielten es die Fürsten für selbstverständlich, dass ihre Soldaten und Söldner bei Fehden und in Kriegen sich selbst verpflegten und Beute machten. Für die heimgesuchten Bauern in der Pfalz machte es kaum einen Unterschied, ob es die eigenen Kriegsleute waren oder die des Feindes. Der König und Kaiser Friedrich III., der in solchen Fällen hätte eingreifen und für Frieden sorgen müssen, war in jener Zeit im Südosten des Reichs engagiert, dort drohte die Türkengefahr. Die Wegelnburg blieb von diesen Kriegen verschont und auch im Gegensatz zu vielen anderen Besitztümern, in der Hand der Zweibrücker. 1489 Am 19. Juli schied Ludwig I., auch der Schwarze genannt, aus diesem Leben. Wahrscheinlich verstarb er in seiner Residenz Zweibrücken, begraben wurde er in einer Gruft unter der, durch ihn, neu erbauten Pfarrkirche in Meisenheim. Mit seiner Gemahlin Johanna, die er 1454 heiratete, hatte er dreizehn Kinder gezeugt. 1462 am 26. November erblickte Herzog Alexander das Licht der Welt. Seine Geschichte ist mit der seines älteren Bruders Caspar eng verbunden. Dieser Caspar war ein unruhiger, eigensinniger ,mit einem Worte, ein verwilderter junger Mann. Er verursachte seinem Vater unsäglichen Kummer und wären ihm seine boshaften verderblichen Pläne gelungen, er hätte die gesamte fürstliche Familie zerrüttet und die Existenz des ganzen Herzogtums Zweibrücken-Veldenz aufs äußerste gefährdet. 1474 verheiratete sein Vater, Ludwig I., den 16 jährigen Caspar mit der dreizehnjährigen Prinzessin Amalia von Brandenburg und übergab ihm zu seinem Unterhalte und Leibgedinge das Schloss in Bergzabern (zu seiner künftigen Wohnung), die Stadt und die dazugehörigen Dörfer, das Amt Neukastel mit seinen Zubehörden, sowie die Falkenburg und den dazu zählenden Dörfern Hassloch, Böhl sowie Ingelheim und die Stadt Annweiler. Dieses sollte wohl als Prüfung gelten, ob Caspar als ältester Sohn und vermöge des Erstgeburtsrecht, zum Regierungsnachfolger und zum Beherrscher des Herzogtums geeignet sei. Es scheint, dass diese Prüfung so nachteilig für Caspar ausfiel, dass der besorgte Vater im Dezember 1479 eine außergewöhnliche Verordnung bezüglich der Regierungsnachfolge unter seinen Söhnen in Form eines Testaments erließ. Von den vier noch am Leben verbliebenen Söhnen - Caspar, Alexander, Albrecht und Johannes - sollten die beiden ältesten weltlich bleiben, die jüngeren aber in den geistlichen Stand eintreten. Alle Bestandteile des Herzogtums sollten als ein Ganzes unverteilt beisammen bleiben und nach der Eltern Ableben durch ihre weltlichen Söhne gemeinschaftlich verwaltet und regiert werden. Sterbe der Herzog zuerst, so solle die Gemahlin Johanna mit einem der weltlichen Söhne, der dazu geeignet erschiene, und vier dazu geordneten Räten das Land regieren. Nach dem Tode der Mutter sollen die zwei weltlichen Söhne zusammen mit den vier Räten regieren. Die in dem früheren Kriege mit dem Pfälzer Kurfürsten Friedrich I. eingebüßten Städte, Schlösser usw. sollten die beiden weltlichen Söhne wieder an das Herzogtum zu bringen suchen. Neben vielen weiteren Festlegungen war eine ganz besonders wichtig. „Würde einer der weltlichen Söhne seine Pflichten soweit vergessen und diese Anordnung nicht halten oder derselben entgegenhandeln, so seien alle Amtsleute, Landschreiber, Bürgermeister, Schultheisen, Schöffen, Gerichtsleute, Bürger und Untertanen geboten, diese Anordnungen bei ihrem Huldigungseid in der Form zu befolgen, dass nur noch dem gehorsamen Sohn als ihre wahre und rechte Obrigkeit zu gehorchen ist. Caspars Frau starb im Alter von 20 Jahren. Damit war die Überschreibung und Verpfändung von Schloss Bergzabern nebst den anderen Gütern hinfällig, sie sollten wieder mit dem Herzogtum vereint werden. Allein Caspar widersprach nicht nur diesem Vorhaben, sondern übte auch noch Tätlichkeiten gegenüber seinem Vater aus, indem er die Bürger von Bad Bergzabern aufforderte, sich mit bewaffneter Hand zu wiedersetzen. Ludwig der Schwarze trieb diese Treulosen gleich zu Paaren und bemächtigte sich wieder aller Ämter. Als Antwort begab sich Caspar unter den Schutz des Kurfürsten Philipp von der Pfalz und rief ihn um Hilfe an. Verhandlungen zwischen Ludwig I. und dem Kurfürsten Philipp scheiterten. Da es bei den Überschreibungen und Verpfändungen (10.000 Goldgulden hatte Prinzessin Amalia von Brandenburg mit der Maßgabe als Mitgift erhalten, dass die Summe nach kinderlosem Tod beider Gatten wieder an die Familie zurückfalle) größtenteils um die Absicherung im Falle des Witwentums von Amalia ging, so nahmen ihr Vater Albrecht von Brandenburg und der Graf Eberhart von Württemberg mit den Zweibrücker Räten die Sache in die Hand und setzten behufs einer gütlichen Beilegung fest: Caspar solle die für das Witwentum seiner seligen Frau bestimmten Orte lebenslänglich nutzen und gebrauchen, auch müssen ihm die dortigen Einwohner als ihren Herrn huldigen, nach seinem Hinscheiden aber sollen die Orte wieder Zweibrücken zufallen. Ludwig I. erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden, er wollte wohl, dass Ruhe in sein Land einkehrt. Allein Caspar machte diese für ihn günstige Regelung zunichte, begab sich in den Schutz des Kurfürsten und übergab diesem nicht nur die ihm auf Lebenszeit zugesprochenen Schlösser, Ämter usw., sondern schenkte, sich auf sein Erstgeburtsrecht stützend, das ihm dadurch zustehende Gesamterbe von Vater und Mutter, wobei er sich nur die Leibszucht, somit das was zu seinem persönlichen Unterhalt erforderlich war, vorhielt. Er setzte noch weiterhin fest, der Kurfürst trete unmittelbar nach seinem Ableben in den Genuss aller Besitzungen, so auch die Wegelnburg, als wahrer und rechter Erbe. Der Kurfürst nahm diese heimtückische Angelegenheit zum Anlass, an Ludwig I. eine kurze Entschuldigung wegen des sogenannten „Schirms“ der Einwohner zu richten. Caspar verweilte ab diesem Zeitpunkt an dem kurpfälzischen Hofe, der Kurfürst ließ ihn wegen dem für ihn vorteilhaft auszubeutenden Erb- und Schenkungsaktes im Nichtstun gewähren. 1462 wurde Alexander geboren, der jüngere gehorsame Sohn, dem mit dem Erreichen des zwanzigsten Lebensjahres (Volljährigkeit) die Grafschaft Veldenz von seinem Vater übertragen wurde. Alexander war durch die Blattern, die ihn als Kind befielen, an einem Fuß gelähmt, schwach und kränklich, soll aber ein guter Regent gewesen sein (04). 1470/71 wird Claus Wißlamp Keller auf der Wegelnburg (05). 1482 wird „Johann Stumpff“ zum Amtmann ernannt. 1485 erhielt Alexander auch noch die Regierung der Grafschaft Zweibrücken-Veldenz. 1489 verstarb Ludwig I.. Der Kurfürst verleibte sich nunmehr die im Kriege mit Ludwig I. eroberten Gebiete ein, die ihm nur zur Nutznießung eingeräumt waren und für die keine rechtliche Verfügung zu Gebote stand (Ludwig I. hatte auch nie auf diese Gebiete verzichtet oder eine vertragsmäßige Abtretung vorgenommen). Es war ein schwerer Schlag für die Zweibrücker Familie, denn vertraglich mussten sie sich verpflichten, für immer und ewig auf diese wertvollen Besitzungen zu Gunsten der Kurpfalz zu verzichten. Weiter wurde eine Vereinbarung getroffen, dass nunmehr die beiden ungleichen Brüder gemeinsam die Regierungsgeschäfte ausüben. Caspar wandte sich jedoch gegen seine Familie, er entführte sogar seine Mutter und seinen Bruder und ließ diese einsperren. Es muss diesen jedoch gelungen sein, wieder an die Macht zu kommen, denn sie ließen Caspar im Schloss zu Nahfelden - in sehr strenger Haft bis zu seinem Tode im Jahre 1527 - über 36 Jahre einsitzen. Da die Pfälzisch-Mosbacher Linie mit dem Tode von Otto von Mosbach endete, hoffte Herzog Alexander auf eine ansehnliche Erbschaft. Zu seinem größten Erstaunen eröffnete ihm jedoch Kurfürst Phillip, Otto von Mosbach hätte ihn selbst zu seinem Universalerben eingesetzt und habe dafür auch die Genehmigung des Kaisers erhalten. Dieses und die Vorgänge mit seinem Bruder Caspar erweckten bei Alexander gegen die Kurpfalz glimmenden Hass, der Jahre später in hellen Flammen aufloderte (06). 1495 teilte Herzog Alexander von Zweibrücken seinem „Keller zu Wegelnburg“, Hans Ryntfuß mit, dass er den Wilhelm Streiff von Lewensteyn zu einem Amtmann über die Ämter Bergzabern, Neucastel und Wegelnburg angenommen habe, nachdem derselbe ihm den Betrag von 1800 Gulden geliehen habe. Mit dieser Einsetzung, die einer förmlichen Belehnung gleichzustellen sein dürfte, da Wilhelm Streiff von Lewensteyn damit fast alle Einkünfte aus dem Amte Wegelnburg erhielt, verlegte dieser auch seinen Sitz auf die Wegelnburg. Ab 1497 jedoch wechselte er als Amtmann auf die Falkenburg, weil die Wegelnburg durch den Herzog inzwischen dem Eberhard Brendel von Homberg eingeräumt worden war. 1500 kaufte Herzog Alexander von der Kirche zu Rumbach fünf Fischweiher um 80 rheinische Gulden. Die Kirche besaß, der Ursprung ist nicht bekannt, mehrere Wöge oder Weiher im Wegelnburger Land und hatte dieselben bisher unterhalten lassen, ohne dass sie aber den geringsten Nutzen oder Vorteil daraus gezogen hätte. Der damalige Pfarrer Heinrich Krebs nebst den Kirchengeschworenen hatte wohl aus diesem Grunde die Rechte des Gotteshauses an folgenden Wögen, nämlich dem Geyl-, Wagners-, Langensteins-, Kaffteins und Sanct Gangolphs-Wooge, Herzog Alexander überlassen. Unterdessen war Kurfürst Philipp durch die so genannte Bayrische Fehde in großer Not und Gefahr und später in beträchtliche Verluste geraten. Der Sohn des Kurfürsten Philipp hatte die einzige Tochter des Herzog Georg (des Reichen) von der Bayern-Landshuter Linie geehelicht und von demselben, sowohl im Ehevertrag als auch im Testament, dessen sämtliche Besitzungen als Erbe zugesichert bekommen. Der Herzog verstarb 1503, jedoch als Kurfürst Philipp und dessen Sohn diese bayerische Erbschaft in Besitz nehmen wollten, widersetzte sich Herzog Albrecht von Bayern, auf dessen Seite Kaiser Max I. stand. Dieser wollte zwar die beiden Parteien durch eine Teilung des Nachlasses Georgs des Reichen vergleichen. Kurfürst Philipp lehnte dieses ab, was sich als ein großer Fehler erwies, denn 1504 sprach der Kaiser des Reiches Acht über beide aus. Dieses nahmen alle alten Feinde, hauptsächlich aus den Zeiten Friedrichs des Siegreichen, zum Anlass, voll Rachesucht über die kurpfälzischen Gebietsteile herzufallen und denselben unsäglichen Schaden zuzufügen. Philipp musste seine Kriegsmacht zersplittern - die eine Hälfte kämpfte gegen den Herzog von Bayern, um seinem Sohn zu helfen, die anderen teilte er auf, um gegen vier Heerhaufen, die gleichzeitig in die rheinpfälzischen Besitzungen eingefallen waren (der Kaiser selbst, dann Herzog Ulrich von Württemberg, Landgraf Wilhelm von Hessen und Alexander von Zweibrücken), zu kämpfen. Es war ein ungleich ruhmloser Kampf, in dem gar keine Ehre und noch weniger Vorteile gewonnen wurden. Diese sogenannte Fehde war kein eigentlicher Krieg, sondern ein Verwüstungszug mit Raub und Brand gegen wehrlose Bürger, Geistliche und Untertanen.
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