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Hinweis: Veröffentlichungen oder Auszüge sind unter der Voraussetzung der Quellenangabe gestattet: Form der Quellenangabe, Druckwerke/PDF usw.:   Name des Autors: Peter Müller-Helbling Titel des Werks: Die Wegelnburg
Die älteste und einzige, auch heute noch im ehemaligen Amt Wegelnburg vorhandene Mühle, wurde auf der heutigen Gemarkung von Rumbach an der Wieslauter, oberhalb Finsterheim und Bundenthal als Bannmühle gebaut. Es war die einzige Mahlmühle, hierher brachten die Bauern von Rumbach und Nothweiler, sowie die Insassen der Wegelnburg, wenn sie nicht ihre eigene auf der Burg vorhandenen kleine Windmühle benutzten, ihr Getreide um es mahlen zu lassen. Selbst die Einwohner der Siedlungen Schönau und Hirschthal waren verpflichtet, auf der Wegelnburgmühle ihr Korn mahlen zu lassen. Verbotener Weise gingen sie jedoch auch zur Fischbacher Mühle, die an der Banngrenze zwischen Schönau und Fischbach lag. Wann genau die Mühle erbaut wurde, ist nicht bekannt. Eine wesentliche Hilfe bei der Chronologie der Besitzverhältnisse bieten die Akten des Staatsarchives Speyer, Zweibrücken I Nr. 295/4 und 1288/7, sowie die Rechnungen der Vogtei Wegelnburg. Heute kann mit ziemlicher Sicherheit festgehalten werden, die Mühle ist ehemaliges Reichsgut, denn 1322 gibt es den ersten schriftlichen Hinweis, damals bestimmte Kaiser Ludwig von Bayern, dass das Amt Wegelnburg mit der Mühle, in die neu geschaffene unterelsässische Landvogtei Hagenau gehören sollte. Bis 1410 verblieb die Mühle im Besitz des Reiches und ging dann bei der Erbteilung der pfälzischen Lande auf Verfügung des zur Kaiserwürde emporgestiegenen Pfalzgrafen Ruprecht als gemeinschaftlicher Besitz in das Eigentum der Kurpfalz und Pfalz- Zweibrücken über. 1417 wurde durch adlige Schiedsmänner auf dem Tauschweg das Amt Wegelnburg mit der Mühle dem Pfalzgrafen von Zweibrücken zugewiesen. Mehrfach erwähnt wird die Mühle dann im Zinßbuch gein (der) Wegelnburg von 1452 (Landesarchiv Speyer B2-Nr. 144/1 16 Blätter) Hier ist auf Seite 6 zu lesen: Zins von gelt zu winsternheym It. 1 guldn gipt der Müller alle jaer myn gnedign Hern von der mülen zu Bonthenthal ist eygen ge Wegelnburg. Allein schon mit dieser relativ späten Nennung im Jahre 1452, ist die Wegelnburgmühle die älteste Mühle im Wieslautertal, denn die Dorfmühle in Dahn wird erstmals 1493 erwähnt. 1600 oder etwas später verkaufte Adam Jäger die Mühle als Erblehen, an Bernhard Falk von Falkenstein, aus einem Wasgauer Adelsgeschlecht. Bernhard Falk von Falkenstein war bereits 1599 als Vogt zu Cleeburg mit der im Dorfe Cleeburg unterhalb dem Schlosse Katharinenburg (heute spurlos vom Erdboden verschwunden) gelegenen Mühle von Herzog Johannes I. belehnt worden. Die Wegelnburgmühle führte von nun an den Namen Falkenmühle. Auch die seinerzeit dazugehörigen Güter (Grundbesitz), welche die Rumbacher Untertanen verkauft hatten, führten jetzt die neuen Namen Falkenberg und Falkenrech.
An jährlichen Zahlungen war an die herzogliche Rentkammer nach Zweibrücken zu zahlen: Mühlenpacht neun Achtel Gültkorn 1,10 fl. für 1 Gartenstück 0,18 fl. für 2 Wiesenstück 7 Batzen Bachzins 3 Achtel Korn für die Herrengüter (heute noch Herrenwiese genannt) Der Vogt und Bergverwalter zu Schönau, Balthasar Gerhard, führt in seinem Schreiben an die Rentenkammer des Herzogtums Zweibrücken vom 17. März 1710 folgendes aus: Untertänigst befolge ich Ihren Befehl vom 15ten und gebe wie folgt Bericht über das Bundenthaler Mühlenwesen: Die Mühlenplatzgerechtigkeit (dieses bedeutet Wasserrecht, auch Mühlenregal genannt) für dieses Mühlenwesen besteht bereits seit undenklichen Jahren, lange vor der Zeit des pfalzzweibrückischen Besitzes. Niemand hat noch Wissen über die Mühle, da so lange Zeit verflossen ist. Nun habe ich in alten Vogtei-Rechnungen (dieses sind Dokumente und Urkunden) und auch in anderen Briefschaften des Amtes Wegelnburg gefunden, dass vor 100 und mehr Jahren der Mühlen-Wasserbau keinen großen Wert mehr hatte und dass 1579 der auf der gegenüberliegenden Seite der Wieslauter (Mundatseite) wohnende Müller Staupp von Bundenthal die diesseitige Mühle von der damaligen Zweibrücker Herrschaft in Erbbestand bekommen hat. Damit ist der erste urkundlich genannte Müller - nach den Unterlagen der Vogtei Wegelnburg von 1579 (Zweibr.- Rechnungen Nr. 1881) - Jost Staup. 250 Jahre ist heute die Mühle im Besitz der Familie Helbling, erst im Jahre 1969 stellte der letzte Müller der Falkenmühle, Benno Helbling, den Mahlbetrieb ein. Die Mühle besitzt immer noch die komplette Mahl- und Antriebstechnik wie vor 100 Jahren. Heute sind auf dem weitreichenden Gelände, das historische Mühlenwohnhaus als Gästehaus und weitere Häuser mit Ferienwohnungen und Appartments, die sich teils auch mit der Historie der Mühle beschäftigen, vorhanden.

Die Wegelnburg und Ihre Mühle

Die Wegelnburg und ihre Mühle

Die älteste und einzige, auch heute noch im ehemaligen Amt Wegelnburg vorhandene Mühle, wurde auf der heutigen Gemarkung von Rumbach an der Wieslauter, oberhalb Finsterheim und Bundenthal als Bannmühle gebaut. Es war die einzige Mahlmühle, hierher brachten die Bauern von Rumbach und Nothweiler, sowie die Insassen der Wegelnburg, wenn sie nicht ihre eigene auf der Burg vorhandenen kleine Windmühle benutzten, ihr Getreide um es mahlen zu lassen. Selbst die Einwohner der Siedlungen Schönau und Hirschthal waren verpflichtet, auf der Wegelnburgmühle ihr Korn mahlen zu lassen. Verbotener Weise gingen sie jedoch auch zur Fischbacher Mühle, die an der Banngrenze zwischen Schönau und Fischbach lag. Wann genau die Mühle erbaut wurde, ist nicht bekannt. Eine wesentliche Hilfe bei der Chronologie der Besitzverhältnisse bieten die Akten des Staatsarchives Speyer, Zweibrücken I Nr. 295/4 und 1288/7, sowie die Rechnungen der Vogtei Wegelnburg. Heute kann mit ziemlicher Sicherheit festgehalten werden, die Mühle ist ehemaliges Reichsgut, denn 1322 gibt es den ersten schriftlichen Hinweis, damals bestimmte Kaiser Ludwig von Bayern, dass das Amt Wegelnburg mit der Mühle, in die neu geschaffene unterelsässische Landvogtei Hagenau gehören sollte. Bis 1410 verblieb die Mühle im Besitz des Reiches und ging dann bei der Erbteilung der pfälzischen Lande auf Verfügung des zur Kaiserwürde emporgestiegenen Pfalzgrafen Ruprecht als gemeinschaftlicher Besitz in das Eigentum der Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken über. 1417 wurde durch adlige Schiedsmänner auf dem Tauschweg das Amt Wegelnburg mit der Mühle dem Pfalzgrafen von Zweibrücken zugewiesen. Mehrfach erwähnt wird die Mühle dann im Zinßbuch gein (der) Wegelnburg von 1452 (Landesarchiv Speyer B2-Nr. 144/1 16 Blätter) Hier ist auf Seite 6 zu lesen: Zins von gelt zu winsternheym It. 1 guldn gipt der Müller alle jaer myn gnedign Hern von der mülen zu Bonthenthal ist eygen ge Wegelnburg. Allein schon mit dieser relativ späten Nennung im Jahre 1452, ist die Wegelnburgmühle die älteste Mühle im Wieslautertal, denn die Dorfmühle in Dahn wird erstmals 1493 erwähnt. 1600 oder etwas später verkaufte Adam Jäger die Mühle als Erblehen, an Bernhard Falk von Falkenstein, aus einem Wasgauer Adelsgeschlecht. Bernhard Falk von Falkenstein war bereits 1599 als Vogt zu Cleeburg mit der im Dorfe Cleeburg unterhalb dem Schlosse Katharinenburg (heute spurlos vom Erdboden verschwunden) gelegenen Mühle von Herzog Johannes I. belehnt worden. Die Wegelnburgmühle führte von nun an den Namen Falkenmühle. Auch die seinerzeit dazugehörigen Güter (Grundbesitz), welche die Rumbacher Untertanen verkauft hatten, führten jetzt die neuen Namen Falkenberg und Falkenrech.
An jährlichen Zahlungen war an die herzogliche Rentkammer nach Zweibrücken zu zahlen: Mühlenpacht neun Achtel Gültkorn 1,10 fl. für 1 Gartenstück 0,18 fl. für 2 Wiesenstück 7 Batzen Bachzins 3 Achtel Korn für die Herrengüter (heute noch Herrenwiese genannt) Der Vogt und Bergverwalter zu Schönau, Balthasar Gerhard, führt in seinem Schreiben an die Rentenkammer des Herzogtums Zweibrücken vom 17. März 1710 folgendes aus: Untertänigst befolge ich Ihren Befehl vom 15ten und gebe wie folgt Bericht über das Bundenthaler Mühlenwesen: Die Mühlenplatzgerechtigkeit (dieses bedeutet Wasserrecht, auch Mühlenregal genannt) für dieses Mühlenwesen besteht bereits seit undenklichen Jahren, lange vor der Zeit des pfalzzweibrückischen Besitzes. Niemand hat noch Wissen über die Mühle, da so lange Zeit verflossen ist. Nun habe ich in alten Vogtei- Rechnungen (dieses sind Dokumente und Urkunden) und auch in anderen Briefschaften des Amtes Wegelnburg gefunden, dass vor 100 und mehr Jahren der Mühlen- Wasserbau keinen großen Wert mehr hatte und dass 1579 der auf der gegenüberliegenden Seite der Wieslauter (Mundatseite) wohnende Müller Staupp von Bundenthal die diesseitige Mühle von der damaligen Zweibrücker Herrschaft in Erbbestand bekommen hat. Damit ist der erste urkundlich genannte Müller - nach den Unterlagen der Vogtei Wegelnburg von 1579 (Zweibr.- Rechnungen Nr. 1881) - Jost Staup. 250 Jahre ist heute die Mühle im Besitz der Familie Helbling, erst im Jahre 1969 stellte der letzte Müller der Falkenmühle, Benno Helbling, den Mahlbetrieb ein. Die Mühle besitzt immer noch die komplette Mahl- und Antriebstechnik wie vor 100 Jahren. Heute sind auf dem weitreichenden Gelände das historische Mühlenwohnhaus als Gästehaus und weitere Häuser mit Ferienwohnungen und Appartments, die sich teils auch mit der Historie der Mühle beschäftigen, vorhanden.
Hinweis: Veröffentlichungen oder Auszüge sind unter der Voraussetzung der Quellenangabe gerne gestattet. Form der Quellenangabe, Druckwerke/PDF usw.: Name des Autors: Peter Müller-Helbling Titel des Werks: Die Wegelnburg
e-mail: falkenmuehle@gmail.com  Telefax: +496394-6110199  Falkenmühle						         			 76891 Falkenmühle		   Südwestpfalz Deutschland www.falkenmuehle.de	 +49 6394-993977
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