12/13 Jahrh. Die Erbauungszeit der Burg ist unbekannt, doch der Baubestand sowie die Bauform verweisen auf die letzte Hälfte des 12. Jahrhunderts oder die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts. Erbaut wurde sie vermutlich im Auftrage des Reichs. 1246 liefert der Tod eines Reichsdienstmannes „von Woeglenburc", dessen Reichslehen an die Grafen von Leiningen überging, einen ersten Hinweis auf die Existenz der Burg. 1282 wurde sie wohl auf Veranlassung König Rudolfs von Habsburg von Truppen der Stadt Straßburg und des elsässischen Landvogtes Otto von Ochsenstein belagert, eingenommen und dem Reich zurückgeführt. 1304 wird in einer Urkunde des Klosters Weißenburg ein Siegfried von Wegelnburg erwähnt. 1305 wird in einer weiteren Urkunde des nahegelegenen Klosters Stürzelbronn Johannes von Dahn als Burgvogt der Wegelnburg bezeichnet. 1312 wird erneut ein Weißenburger Lehensmann, nämlich ein Siegfried von Wegelnburg, nachgewiesen, der möglicherweise ein Nachkomme des 1304 genannten Siegfried von Wegelnburg ist. 1316 geht aus zwei Schiedssprüchen vom 20. Februar und 23. November hervor, dass die Straßburger Bürger als Helfer des Königs und des Reiches die Reichsburg Wegelnburg eingenommen haben (UB Straßburg 2, Nr. 342, S. 289 u. Nr. 352, S. 300). Dabei waren dem Grafen Nikolaus von Lützelstein, in dessen Besitz sich die Anlage befand, Schäden entstanden, welche die Straßburger laut Urteil der Schiedsrichter nicht zu ersetzen brauchten, da sie im Auftrag des Reiches die Burg gestürmt hatten. (Es ist unklar, ob die dem Schiedsverfahren zu Grunde liegenden Vorgänge (wie Bernhard Metz vermutet) eigentlich die Einnahme der Burg im Jahre 1282 betreffen oder eine erneute Einnahme der Burg stattgefunden hat). Wie einem dritten, ebenfalls am 20. Februar 1316 genannten Schiedsspruch zu entnehmen ist, war zu diesem Zeitpunkt die Burganlage samt Zubehör für 700 Pfund Metzer Pfennige an die Vorfahren des Grafen Nikolaus von Lützelstein verpfändet. Somit war dieser zu Recht im Besitz der Anlage, deshalb sieht dieser dritte Schiedsspruch vor, dass die Straßburger dem Lützelsteiner die Burg und die bewegliche Habe erstatten oder als Entschädigung eine entsprechende hohe Summe Geldes zahlen sollen. 1322 bis dahin noch zum zum Speyergau gerechnet, wird die Burg von Kaiser Ludwig, der Bayer, in diesem Jahr zur „Pflege Hagenau" zugeteilt. 1330 verpfändet Kaiser Ludwig, der Bayer, die Wegelnburg, die Burg und was dartzu gehört, besucht und unbesucht" zusammen mit vielen anderen Dörfern, Burgen und Städten des pfälzischen Raumes für die außerordentlich hohe Gesamtsumme von 6000 Mark Silber an seine Neffen, die Pfalzgrafen Rudolf II. und Ruprecht I.. Da die Pfandsumme niemals mehr ein-gelöst wurde, war dieses Jahr de facto das Ende der Reichsunmittelbarkeit und der Beginn einer wechselvollen Besitzgeschichte. Dieser Rechtsakt hatte aber nicht nur besitzrechtliche Konsequenzen, sondern berührte unmittelbar das Leben der zur Pfandschaft gehörenden Menschen. Diese hatten nämlich bisher als „Königsleute" genau bestimmte Privilegien, die ihnen in den fol-genden Jahrzehnten nicht nur die jeweiligen Burgherren, sondern auch ihre Nachbarn, das mächtige Geschlecht der Sickinger, streitig machen sollten. 1338 Acht Jahre später nimmt Pfalzgraf Rudolf II. mit seinem Bruder Ruprecht I. und seinem Neffen Rupprecht II. eine Teilung der pfälzischen Lande vor, wobei die Wegelnburg mit allem Zubehör an den Pfalzgrafen Rudolf II. fällt. Dieser hatte andere Interessen, der Weg zur Wegelnburg war weit und schwierig und so verpfändete er sie, „nebst Zubehörungen“, für 400 Pfund Heller an den Ritter Hanns von Flörsheim. 1350 löste Rudolf II. die Burg mit ihren Ländereien von den Flörsheimern wieder ein. 1353 Nach Rudolfs Tod geht die Burg in den Besitz des Bruders, Pfalzgraf Ruprecht, über. Das Amt Wegelnburg war zu dieser Zeit bereits existent, zum Schutze der Burg, Ortschaften, Waldungen und Güter wurden nunmehr Amtleute (Burgverwalter) eingesetzt. Aus dieser Zeit sind namentlich bekannt: 1366 In diesem Jahr wird ein Ritter Tham (Damian) Knebel von Katzenelnbogen genannt, er wurde 1371 nochmals genannt. 1392 Martin von Sickingen, Vogt zu Wegelnburg 1394 Rudolf von Zeysickeim (Zeiskam) 1401 ist anscheinend der elsässische Landvogt Schwarz Reinhard von Sickingen Burgvogt. Am 2. März desselben Jahres befiehlt König Rupprecht, der Nachfolger der Pfalzgrafen Rupprecht I. und Rupprecht II., dass Gerhard von Kropsburg das Amt zu übergeben ist. Am 11. und 28. März desselben Jahres ist Gerhard von Kropsburg erneut als Amtmann bezeugt. 1401 Am 28. März informiert König Ruprecht Gerhard über die Verpfändung von Schloss und Amt Wegelnburg an Dieter Landschaden von Steinach. Zudem erhält Gerhard Weisung, diesem das Amt zu übergeben. 1402 verpfändet er das Amt an Ritter Diether von Inselntheim. 1403 belehnt König Ruprecht Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch amtsweise mit Burg und Amt Wegelnburg. 1406 verstarb Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch und die Burg kehrte wieder zurück in den Besitz Ruprechts III. 1407 wird wieder Schwarz Reinhard von Sickingen Landvogt im Elsass und dessen Erben die Anlage amtsweise übergeben. 1410 verstarb Rupprecht III.. Bei der Verteilung der pfälzischen Lande unter die Söhne Ludwig und Stephan fiel die Wegelnburg in das Teil des ältesten Sohnes, Kurfürst Ludwig IV.. 1414 schlug der Kaiser Sigismund dem Kurfürsten Ludwig IV. auf die bereits haftenden Summen nochmals 8000 Gulden. An eineAuslösung und Rückführung in das Eigentum des Reichs war somit nicht mehr zu denken. Die Vögte der Burg ab 1417 unter den Herzögen von Pfalz-Zweibrücken Es war wohl kein besonders grosses Amt, das zunächst von meist adligen Vögten verwaltet wurde, bis dann ab der Mitte des 16.Jh. bürgerliche Amtleute die herzoglichen Rechte wahrnahmen. Wurden keine geeigneten Vögte gefunden, so wurde die Wegelnburg von den Amtleuten zu Neukastel oder Kleeburg mitverwaltet. Die Vögte hatten bis zu der vollständigen Zerstörung der Burg 1679 ihren Amtssitz auf der Burg selbst, dann wurde Schönau Amtssitz. Zu den Aufgaben eines Wegelnburger Vogtes gehörten, neben der „Befleißigung eines still und eingezogenen Lebenswandels" die Verpflichtung, in al-len Dingen mit Treue und Ergebenheit Nutzen und Bestes seines fürstlichen Herren zu suchen, den Gerechtsamen der Herrschaft zu wahren oder zu verteidigen, Schaden und Nachteile abzuwenden und schließlich den Anordnungen der Regierung und der herzoglichen Rentkammer Folge zu leisten. Die Untertanen und Hintersassen des Amtes hatte er zur Befolgung der herrschaftlichen Befehle anzuhalten, sie aber auch zu beschützen und in ihren herkömmlichen Rechten zu belassen. Außerdem sollte er mit Hilfe des Amtsschultheißen und der 7 Schöffen vorkommende Streitigkeiten schlichten und die Übeltäter, welche „Schänd und Schmähworth außgestoßen, oder eines ruchloßen Lebens überwiesen, weniger nicht Schlägerey auch sonstige ohnerlaubte Händel angefangen (1) mit Geldbußen oder Turm bestrafen. Auch oblag ihm die Verpflichtung, die Wegelnburg - so lange diese bewohnbar war,- in einem verteidigungsfähigen Zustand zu erhalten und ein wachsames Auge auf die übrigen Besitztümer und Liegenschaften seines Herren zu werfen, damit den obrigkeitlichen Rechten durch unerlaubtes Jagen, Fischen, Roden, Holzhauen oder Weiden kein Eintrag geschehe. Eine detaillierte Aufstellung aller Vögte und Verwalter finden Sie im Buch: Die Wegelnburg.
Chronologische Aufzählung
Burgvögte und Lehensinhaber bis 1417
Chronologische Aufzählung
Burgvögte und Lehensinhaber bis 1417
12/13 Jahrh. Die Erbauungszeit der Burg ist unbekannt, doch der Baubestand sowie die Bauform verweisen auf die letzte Hälfte des 12. Jahrhunderts oder die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts. Erbaut wurde sie vermutlich im Auftrage des Reichs. 1246 liefert der Tod eines Reichsdienstmannes „von Woeglenburc", dessen Reichslehen an die Grafen von Leiningen überging, einen ersten Hinweis auf die Existenz der Burg. 1282 wurde sie wohl auf Veranlassung König Rudolfs von Habsburg von Truppen der Stadt Straßburg und des elsässischen Landvogtes Otto von Ochsenstein belagert, eingenommen und dem Reich zurückgeführt. 1304 wird in einer Urkunde des Klosters Weißenburg ein Siegfried von Wegelnburg erwähnt. 1305 wird in einer weiteren Urkunde des nahegelegenen Klosters Stürzelbronn Johannes von Dahn als Burgvogt der Wegelnburg bezeichnet. 1312 wird erneut ein Weißenburger Lehensmann, nämlich ein Siegfried von Wegelnburg, nachgewiesen, der möglicherweise ein Nachkomme des 1304 genannten Siegfried von Wegelnburg ist. 1316 geht aus zwei Schiedssprüchen vom 20. Februar und 23. November hervor, dass die Straßburger Bürger als Helfer des Königs und des Reiches die Reichsburg Wegelnburg eingenommen haben (UB Straßburg 2, Nr. 342, S. 289 u. Nr. 352, S. 300). Dabei waren dem Grafen Nikolaus von Lützelstein, in dessen Besitz sich die Anlage befand, Schäden entstanden, welche die Straßburger laut Urteil der Schiedsrichter nicht zu ersetzen brauchten, da sie im Auftrag des Reiches die Burg gestürmt hatten. (Es ist unklar, ob die dem Schiedsverfahren zu Grunde liegenden Vorgänge (wie Bernhard Metz vermutet) eigentlich die Einnahme der Burg im Jahre 1282 betreffen oder eine erneute Einnahme der Burg stattgefunden hat). Wie einem dritten, ebenfalls am 20. Februar 1316 genannten Schiedsspruch zu entnehmen ist, war zu diesem Zeitpunkt die Burganlage samt Zubehör für 700 Pfund Metzer Pfennige an die Vorfahren des Grafen Nikolaus von Lützelstein verpfändet. Somit war dieser zu Recht im Besitz der Anlage, deshalb sieht dieser dritte Schiedsspruch vor, dass die Straßburger dem Lützelsteiner die Burg und die bewegliche Habe erstatten oder als Entschädigung eine entsprechende hohe Summe Geldes zahlen sollen. 1322 bis dahin noch zum zum Speyergau gerechnet, wird die Burg von Kaiser Ludwig, der Bayer, in diesem Jahr zur „Pflege Hagenau" zugeteilt. 1330 verpfändet Kaiser Ludwig, der Bayer, die Wegelnburg, die Burg und was dartzu gehört, besucht und unbesucht" zusammen mit vielen anderen Dörfern, Burgen und Städten des pfälzischen Raumes für die außerordentlich hohe Gesamtsumme von 6000 Mark Silber an seine Neffen, die Pfalzgrafen Rudolf II. und Ruprecht I.. Da die Pfandsumme niemals mehr ein-gelöst wurde, war dieses Jahr de facto das Ende der Reichsunmittelbarkeit und der Beginn einer wechselvollen Besitzgeschichte. Dieser Rechtsakt hatte aber nicht nur besitzrechtliche Konsequenzen, sondern berührte unmittelbar das Leben der zur Pfandschaft gehörenden Menschen. Diese hatten nämlich bisher als „Königsleute" genau bestimmte Privilegien, die ihnen in den fol-genden Jahrzehnten nicht nur die jeweiligen Burgherren, sondern auch ihre Nachbarn, das mächtige Geschlecht der Sickinger, streitig machen sollten. 1338 Acht Jahre später nimmt Pfalzgraf Rudolf II. mit seinem Bruder Ruprecht I. und seinem Neffen Rupprecht II. eine Teilung der pfälzischen Lande vor, wobei die Wegelnburg mit allem Zubehör an den Pfalzgrafen Rudolf II. fällt. Dieser hatte andere Interessen, der Weg zur Wegelnburg war weit und schwierig und so verpfändete er sie, „nebst Zubehörungen“, für 400 Pfund Heller an den Ritter Hanns von Flörsheim. 1350 löste Rudolf II. die Burg mit ihren Ländereien von den Flörsheimern wieder ein. 1353 Nach Rudolfs Tod geht die Burg in den Besitz des Bruders, Pfalzgraf Ruprecht, über. Das Amt Wegelnburg war zu dieser Zeit bereits existent, zum Schutze der Burg, Ortschaften, Waldungen und Güter wurden nunmehr Amtleute (Burgverwalter) eingesetzt. Aus dieser Zeit sind namentlich bekannt: 1366 In diesem Jahr wird ein Ritter Tham (Damian) Knebel von Katzenelnbogen genannt, er wurde 1371 nochmals genannt. 1392 Martin von Sickingen, Vogt zu Wegelnburg 1394 Rudolf von Zeysickeim (Zeiskam) 1401 ist anscheinend der elsässische Landvogt Schwarz Reinhard von Sickingen Burgvogt. Am 2. März desselben Jahres befiehlt König Rupprecht, der Nachfolger der Pfalzgrafen Rupprecht I. und Rupprecht II., dass Gerhard von Kropsburg das Amt zu übergeben ist. Am 11. und 28. März desselben Jahres ist Gerhard von Kropsburg erneut als Amtmann bezeugt. 1401 Am 28. März informiert König Ruprecht Gerhard über die Verpfändung von Schloss und Amt Wegelnburg an Dieter Landschaden von Steinach. Zudem erhält Gerhard Weisung, diesem das Amt zu übergeben. 1402 verpfändet er das Amt an Ritter Diether von Inselntheim. 1403 belehnt König Ruprecht Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch amtsweise mit Burg und Amt Wegelnburg. 1406 verstarb Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch und die Burg kehrte wieder zurück in den Besitz Ruprechts III. 1407 wird wieder Schwarz Reinhard von Sickingen Landvogt im Elsass und dessen Erben die Anlage amtsweise übergeben. 1410 verstarb Rupprecht III.. Bei der Verteilung der pfälzischen Lande unter die Söhne Ludwig und Stephan fiel die Wegelnburg in das Teil des ältesten Sohnes, Kurfürst Ludwig IV.. 1414 schlug der Kaiser Sigismund dem Kurfürsten Ludwig IV. auf die bereits haftenden Summen nochmals 8000 Gulden. An eineAuslösung und Rückführung in das Eigentum des Reichs war somit nicht mehr zu denken. Die Vögte der Burg ab 1417 unter den Herzögen von Pfalz-Zweibrücken Es war wohl kein besonders grosses Amt, das zunächst von meist adligen Vögten verwaltet wurde, bis dann ab der Mitte des 16.Jh. bürgerliche Amtleute die herzoglichen Rechte wahrnahmen. Wurden keine geeigneten Vögte gefunden, so wurde die Wegelnburg von den Amtleuten zu Neukastel oder Kleeburg mitverwaltet. Die Vögte hatten bis zu der vollständigen Zerstörung der Burg 1679 ihren Amtssitz auf der Burg selbst, dann wurde Schönau Amtssitz. Zu den Aufgaben eines Wegelnburger Vogtes gehörten, neben der „Befleißigung eines still und eingezogenen Lebenswandels" die Verpflichtung, in al-len Dingen mit Treue und Ergebenheit Nutzen und Bestes seines fürstlichen Herren zu suchen, den Gerechtsamen der Herrschaft zu wahren oder zu verteidigen, Schaden und Nachteile abzuwenden und schließlich den Anordnungen der Regierung und der herzoglichen Rentkammer Folge zu leisten. Die Untertanen und Hintersassen des Amtes hatte er zur Befolgung der herrschaftlichen Befehle anzuhalten, sie aber auch zu beschützen und in ihren herkömmlichen Rechten zu belassen. Außerdem sollte er mit Hilfe des Amtsschultheißen und der 7 Schöffen vorkommende Streitigkeiten schlichten und die Übeltäter, welche „Schänd und Schmähworth außgestoßen, oder eines ruchloßen Lebens überwiesen, weniger nicht Schlägerey auch sonstige ohnerlaubte Händel angefangen (1) mit Geldbußen oder Turm bestrafen. Auch oblag ihm die Verpflichtung, die Wegelnburg - so lange diese bewohnbar war,- in einem verteidigungsfähigen Zustand zu erhalten und ein wachsames Auge auf die übrigen Besitztümer und Liegenschaften seines Herren zu werfen, damit den obrigkeitlichen Rechten durch unerlaubtes Jagen, Fischen, Roden, Holzhauen oder Weiden kein Eintrag geschehe. Eine detaillierte Aufstellung aller Vögte und Verwalter finden Sie im Buch: Die Wegelnburg.
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