Chronologische Aufzählung
Burgvögte und Lehensinhaber bis 1417
12/13 Jahrh. Die Erbauungszeit der Burg ist unbekannt,
doch der Baubestand sowie die Bauform verweisen auf
die letzte Hälfte des 12. Jahrhunderts oder die erste
Hälfte des 13. Jahrhunderts. Erbaut wurde sie vermutlich
im Auftrage des Reichs.
1246
liefert der Tod eines Reichsdienstmannes „von
Woeglenburc", dessen Reichslehen an die Grafen von
Leiningen überging, einen ersten Hinweis auf die
Existenz der Burg.
1282
wurde sie wohl auf Veranlassung König Rudolfs
von Habsburg von Truppen der Stadt Straßburg und des
elsässischen Landvogtes Otto von Ochsenstein belagert,
eingenommen und dem Reich zurückgeführt.
1304
wird in einer Urkunde des Klosters Weißenburg ein
Siegfried von Wegelnburg erwähnt.
1305
wird in einer weiteren Urkunde des nahegelegenen
Klosters Stürzelbronn Johannes von Dahn als Burgvogt
der Wegelnburg bezeichnet.
1312
wird erneut ein Weißenburger Lehensmann,
nämlich ein Siegfried von Wegelnburg, nachgewiesen,
der möglicherweise ein Nachkomme des 1304
genannten Siegfried von Wegelnburg ist.
1316 geht aus zwei Schiedssprüchen vom 20. Februar
und 23. November hervor, dass die Straßburger Bürger
als Helfer des Königs und des Reiches die Reichsburg
Wegelnburg eingenommen haben (UB Straßburg 2, Nr.
342, S. 289 u. Nr. 352, S. 300). Dabei waren dem Grafen
Nikolaus von Lützelstein, in dessen Besitz sich die Anlage
befand, Schäden entstanden, welche die Straßburger
laut Urteil der Schiedsrichter nicht zu ersetzen
brauchten, da sie im Auftrag des Reiches die Burg
gestürmt hatten. (Es ist unklar, ob die dem
Schiedsverfahren zu Grunde liegenden Vorgänge (wie
Bernhard Metz vermutet) eigentlich die Einnahme der
Burg im Jahre 1282 betreffen oder eine erneute
Einnahme der Burg stattgefunden hat). Wie einem
dritten, ebenfalls am 20. Februar 1316 genannten
Schiedsspruch zu entnehmen ist, war zu diesem
Zeitpunkt die Burganlage samt Zubehör für 700 Pfund
Metzer Pfennige an die Vorfahren des Grafen Nikolaus
von Lützelstein verpfändet. Somit war dieser zu Recht im
Besitz der Anlage, deshalb sieht dieser dritte
Schiedsspruch vor, dass die Straßburger dem
Lützelsteiner die Burg und die bewegliche Habe
erstatten oder als Entschädigung eine entsprechende
hohe Summe Geldes zahlen sollen.
1322
bis dahin noch zum zum Speyergau gerechnet,
wird die Burg von Kaiser Ludwig, der Bayer, in diesem
Jahr zur „Pflege Hagenau" zugeteilt.
1330
verpfändet Kaiser Ludwig, der Bayer, die
Wegelnburg, die Burg und was dartzu gehört, besucht
und unbesucht" zusammen mit vielen anderen Dörfern,
Burgen und Städten des pfälzischen Raumes für die
außerordentlich hohe Gesamtsumme von 6000 Mark
Silber an seine Neffen, die Pfalzgrafen Rudolf II. und
Ruprecht I.. Da die Pfandsumme niemals mehr ein-gelöst
wurde, war dieses Jahr de facto das Ende der
Reichsunmittelbarkeit und der Beginn einer
wechselvollen Besitzgeschichte. Dieser Rechtsakt hatte
aber nicht nur besitzrechtliche Konsequenzen, sondern
berührte unmittelbar das Leben der zur Pfandschaft
gehörenden Menschen. Diese hatten nämlich bisher als
„Königsleute" genau bestimmte Privilegien, die ihnen in
den fol-genden Jahrzehnten nicht nur die jeweiligen
Burgherren, sondern auch ihre Nachbarn, das mächtige
Geschlecht der Sickinger, streitig machen sollten.
1338
Acht Jahre später nimmt Pfalzgraf Rudolf II. mit
seinem Bruder Ruprecht I. und seinem Neffen Rupprecht
II. eine Teilung der pfälzischen Lande vor, wobei die
Wegelnburg mit allem Zubehör an den Pfalzgrafen
Rudolf II. fällt. Dieser hatte andere Interessen, der Weg
zur Wegelnburg war weit und schwierig und so
verpfändete er sie, „nebst Zubehörungen“, für 400 Pfund
Heller an den Ritter Hanns von Flörsheim.
1350
löste Rudolf II. die Burg mit ihren Ländereien von
den Flörsheimern wieder ein.
1353
Nach Rudolfs Tod geht die Burg in den Besitz des
Bruders, Pfalzgraf Ruprecht, über. Das Amt Wegelnburg
war zu dieser Zeit bereits existent, zum Schutze der Burg,
Ortschaften, Waldungen und Güter wurden nunmehr
Amtleute (Burgverwalter) eingesetzt.
Aus dieser Zeit sind namentlich bekannt:
1366
In diesem Jahr wird ein Ritter Tham (Damian)
Knebel von Katzenelnbogen genannt, er wurde 1371
nochmals genannt.
1392
Martin von Sickingen, Vogt zu Wegelnburg
1394
Rudolf von Zeysickeim (Zeiskam)
1401
ist anscheinend der elsässische Landvogt Schwarz
Reinhard von Sickingen Burgvogt.
Am 2. März desselben Jahres befiehlt König
Rupprecht, der Nachfolger der Pfalzgrafen
Rupprecht I. und Rupprecht II., dass Gerhard von
Kropsburg das Amt zu übergeben ist. Am 11. und
28. März desselben Jahres ist Gerhard von
Kropsburg erneut als Amtmann bezeugt.
1401
Am 28. März informiert König Ruprecht Gerhard
über die Verpfändung von Schloss und Amt Wegelnburg
an Dieter Landschaden von Steinach. Zudem erhält
Gerhard Weisung, diesem das Amt zu übergeben.
1402
verpfändet er das Amt an Ritter Diether von
Inselntheim.
1403
belehnt König Ruprecht Graf Friedrich von
Zweibrücken-Bitsch amtsweise mit Burg und Amt
Wegelnburg.
1406
verstarb Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch
und die Burg kehrte wieder zurück in den Besitz
Ruprechts III.
1407
wird wieder Schwarz Reinhard von Sickingen
Landvogt im Elsass und dessen Erben die Anlage
amtsweise übergeben.
1410
verstarb Rupprecht III.. Bei der Verteilung der
pfälzischen Lande unter die Söhne Ludwig und
Stephan fiel die Wegelnburg in das Teil des
ältesten Sohnes, Kurfürst Ludwig IV..
1414
schlug der Kaiser Sigismund dem Kurfürsten
Ludwig IV. auf die bereits haftenden Summen
nochmals 8000 Gulden. An eineAuslösung und
Rückführung in das Eigentum des Reichs war somit
nicht mehr zu denken.
Die Vögte der Burg ab 1417 unter den
Herzögen von Pfalz-Zweibrücken
Es war wohl kein besonders grosses Amt, das
zunächst von meist adligen Vögten verwaltet wurde,
bis dann ab der Mitte des 16.Jh. bürgerliche Amtleute
die herzoglichen Rechte wahrnahmen. Wurden
keine geeigneten Vögte gefunden, so wurde die
Wegelnburg von den Amtleuten zu Neukastel oder
Kleeburg mitverwaltet. Die Vögte hatten bis zu der
vollständigen Zerstörung der Burg 1679 ihren
Amtssitz auf der Burg selbst, dann wurde Schönau
Amtssitz.
Zu den Aufgaben eines Wegelnburger Vogtes
gehörten, neben der „Befleißigung eines still und
eingezogenen Lebenswandels" die Verpflichtung, in
al-len Dingen mit Treue und Ergebenheit Nutzen
und Bestes seines fürstlichen Herren zu suchen, den
Gerechtsamen der Herrschaft zu wahren oder zu
verteidigen, Schaden und Nachteile abzuwenden und
schließlich den Anordnungen der Regierung und der
herzoglichen Rentkammer Folge zu leisten. Die
Untertanen und Hintersassen des Amtes hatte er zur
Befolgung der herrschaftlichen Befehle anzuhalten, sie
aber auch zu beschützen und in ihren
herkömmlichen Rechten zu belassen. Außerdem
sollte er mit Hilfe des Amtsschultheißen und der 7
Schöffen vorkommende Streitigkeiten schlichten und
die Übeltäter, welche „Schänd und Schmähworth
außgestoßen, oder eines ruchloßen Lebens
überwiesen, weniger nicht Schlägerey auch sonstige
ohnerlaubte Händel angefangen (1) mit Geldbußen
oder Turm bestrafen. Auch oblag ihm die
Verpflichtung, die Wegelnburg - so lange diese
bewohnbar war,- in einem verteidigungsfähigen
Zustand zu erhalten und ein wachsames Auge auf die
übrigen Besitztümer und Liegenschaften seines
Herren zu werfen, damit den obrigkeitlichen Rechten
durch unerlaubtes Jagen, Fischen, Roden, Holzhauen
oder Weiden kein Eintrag geschehe.
Eine detaillierte Aufstellung aller Vögte und Verwalter
finden Sie im Buch: Die Wegelnburg.