Geschichte
Herzog Johann I.
1570 begann die Regierungszeit von Herzog Johannes I., sie endete im Jahre 1600.
Johannes I. soll ein fleißiger und tätiger Herzog gewesen sein, in alle Einnahmen
und Ausgaben selbst Einsicht genommen haben und mit sehr leserlicher
Handschrift, neben beischrieb und nur die wichtigsten Gegenstände mit seinen
Räten in Beratungen zog.
Als weiter bedeutend ist herauszustellen, dass er sich
in seiner Amtszeit von Luthers Lehre abwandte und
sich dem Calvinismus zuwandte. Er wurde sogar zum
Vorkämpfer des reformierten Bekenntnisses. Martin Luther ging es vor allem
um das Amt der Verkündigung, gegenüber kirchlichen Organisationsformen
blieb er zurückhaltend. Calvin dagegen sah auch die kirchliche Ordnung von
Gott geboten. Das Kirchenvolk war für ihn das Volk der erwählten und
Begnadigten auf dem Weg zu Gott. Das sollte sich auch im sittlichen
Verhalten ausdrücken. In einem Psalmenkommentar von Calvin ist zu lesen:
„Zuerst war ich dem Aberglauben des Papsttums so hartnäckig erlegen, dass
es nicht leicht war, mich aus diesem tiefen Sumpf herauszuziehen. Darum hat Gott mein junges, aber
schon verstocktes Herz durch eine unerwartete Bekehrung gefügig und gelehrig gemacht“.
Calvins Kirche hatte vier Funktionen: Lehre, Zucht, Jugendunterricht und Sozialfürsorge. Calvins
Theologie, die vor allem in seinem Hauptwerk „Institutio – Unterweisung in der christlichen Religion“ zu
finden ist, prägt bis heute die evangelisch-reformierten Kirchen, so ist in den Kirchen eine starke
Zurückhaltung gegenüber dem Bildhaften zu erkennen. In den Gottesdiensten wird Wert auf die
Einfachheit der Gottesdienste und die Konzentration auf das Wort und den Gemeindegesang gelegt. Im
Sinne Calvins sind auch die Gemeinden selbstständig, und das Presbyterium hat eine große
Verantwortung, neben dem Amt der Verkündigung, des Pfarrdienstes also, hätten andere Aufgaben einen
ebenso hohen Stellenwert: die Diakonie und die Bildungsaufgabe. Calvin ging es immer um die
Reformation des Lebens, für Ihn ist der Staat eine von Gott eingesetzte Einrichtung zum Wohle der
Menschen, er muss sich kritische Rückfragen gefallen lassen.
Nachdem auch die Kurpfalz 1583/84 unter Johann Casimir zum Calvinismus zurückgekehrt war, schloss
sich Johann bis zu seinem Tode relativ eng an diese Lehre an.
1573 von September bis Januar 1575 wurde das Land, wie uns unter anderen Quellen die „Thanner Chronik“
(gemeint ist der Ort Thann im Oberelsaß) vermeldet, durch Pest, Teuerung und Hungersnot heimgesucht:
Und es war damals ein solches Elende, Jammer und Noth, daß sich ein Stein hett erbarmen mögen: die
armen Leuth heischten das Brot, und kein Mensch hatte was ihnen zu geben: sie grabten die Wurtzeln
auß dem Boden, sie schälten die Rinden ab den Bäumen, zermahltens und aßens.
In dieser Zeit erfroren auch alle Reben, und vom Januar 1583 bis April 1584 wiederholte sich das
schreckliche Schicksal eines Massensterbens an der Pest. In den Jahren 1586 und 1587 kam durch eine
nasskalte Witterung bedingte Missernte worauf eine Teuerung folgte.
In dem Jahrzehnt der Ausbeutung der Ressourcen von Burg und Amt durch die Besatzung des Johann
von Derß muss die Anlage, nicht zuletzt durch die gewaltsame Einnahme im Jahr 1578, in ihrem
baulichen Unterhalt stark gelitten haben. Dies geht aus der von Konrad Baltzle, Vogt zu Wegelnburg, für
das Jahr 1579 niedergelegten Rechnungen hervor. Danach wurde in jenem Jahr an der Anlage in
größerem Maße vor allem Dachdecker-, Zimmermanns-, Steinmetz- und Mauererarbeiten durchgeführt.
1583 im November war im Bereiche der Kurfürstentümer Mainz und Straßburg der von Papst Gregor ein Jahr
zuvor eingeführte so genannte Gregorianische Kalender angenommen worden, jedoch nur von den
Katholiken, nicht aber von den Protestanten, so dass wir seither und das ganze 17. Jahrhundert hindurch
zwei verschiedene Bezeichnungen des betreffenden Monatsdatums finden, welche sich um zehn Tage
unterscheiden.
1584 im August fand im Amt Wegelnburg eine Kirchenvisitation statt. Verwaltet wurde diese Visitation von dem
Vogte zu Wegelnburg Konrad Baltzle. Der Schultheiß von Rumbach mit Namen Josten Hans führte den
Vorsitz, er war von Dersch anstelle des dem Herzog von Zweibrücken treu ergebenen Cuntzen Gert
eingesetzt worden. Unter diesem Vorsitz versammelten sich die sieben Gerichtsschöffen des Amts
Wegelnburg und zwar je zwei von Rumbach und Wingen, sowie je einer von Nothweiler, Fischbach und
Bärenbach. Außer dem der seit Anno 1580 amtierende Pfarrer von Rumbach, Conrad Stalb. Ferner
nahmen die Kirchen-Densoren von Rumbach und Hirschtal teil, da die Densoren von Schönau, ebenso
wie der Pfarrer, nicht lange vorher gestorben waren und der Rumbacher Pfarrer die Pfarrei Schönau seit
dieser Zeit betreute.
1590 sollen die umfangreichen Wiederherstellungs- und Renovierungsmaßnahmen der zerfallenen Gebäude
und Ringmauern der Wegelnburg, sowie die Neuerrichtung eines Wachthauses und zweier neuer Türme
beendet worden sein.
1591 wurde Karl Heuß Burgvogt, bereits 1 Jahr später, entbrannte der sogenannte Bischöfliche Krieg, ein
Religionskrieg im Kleinen, welcher drei Millionen Gulden verschlang und in dessen Verlauf die Heere des
Kardinals von Lothringen (Bischof von Metz) und seines protestantischen Gegenspielers, des
Administrators im Bistum Straßburg, acht Monate lang das Land durchzogen und teilweise auch
verwüsteten.
1596 von März bis Dezember hauste dann erneut die Pest „und hat jeder männiglich den Tod fast vor Augen
gesehen", wie sich Superintendant Candidus auf dem Zweibrücker Pfarrconvent des Jahres 1597
geäußert hat.
1599 wurde wegen des eingeführten Calvinismus auch in Rumbach die bisher noch verschont gebliebenen
Altäre abgebrochen, die Bildnisse des Gekreuzigten entfernt und die immer noch gebrauchten Chorröcke
beiseitegelegt wurden. Im gleichen Jahr erhielt Bernhard Falk von Falkenstein aus dem gleichnamigen
Wasgau Adelsgeschlecht die Wegelnburgmühle als Erblehen, diese Mühle führt von nun an den Namen
Falkenmühle (siehe auch Buch „die Falkenmühle, vormals Wegelnburgmühle, Peter Müller 2009).
1604 am 12. August verstarb Herzog Johann l. von Zweibrücken zu Germersheim in den Armen seines
Freundes, des Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz. Er galt als gelehrter Mann, sprach mehrere
Sprachen, darunter lateinisch und ließ eine eigene Bibliothek im Zweibrücker Schloss einrichten. Leider
wurde durch die Franzosen 1676 und 1677 die kostbare Sammlung, zu der auch 25 Folio- Bände, die der
Herzog größtenteils eigenhändig geschrieben hatte geraubt und nach Frankreich verschleppt, wo sie
vielleicht noch heute in irgend einer großen französischen Bibliothek unerkannt und unbenutzt ruhen.
Herzog Johann I. wurde in der fürstlichen Gruft zu Zweibrücken beigesetzt.
Wenige Wochen später erschien vom 26. September bis zum 1. November ein nach damaliger
Auffassung Unheil verkündeter großer Komet, danach am 31. Dezember, leuchtenden am Himmel zum
allgemeinen Erschrecken der Bewohner plötzlich drei Sonnen auf. Die unheilvollen Prophezeiungen die
auf Grund dieser Ereignisse getroffen wurden, sollten bei den Rumbachern in Erfüllung gehen, das Dorf
brannte noch im selben Jahr ab. Entnommen einem vom 21. September 1607 datierenden Berichts des
Rumbacher Pfarrers:
„Es ist vor vier Jahren ein unglückseelige schädtliche Feuwersbrunst alhie zue Rumbach außgangen, in
welcher der Mehrtheil Heuser in den Boden verbrandt seindt, undt neben dem Kirchthurm und darauff
heinchenden Glockhen auch Zehend-Scheuer undt Stallungen, zum Pfarrhauß gehörig verbronnen; es
haben aber nunmehro die armen Leuthe ihre Heuser wieder aufferbauet. Wobei zu erwähnen wäre, dass
die Kirchenneubauten aus dem Überrest der Eckergelder innerhalb des Amtes Wegelnburg finanziert und
die beiden zerschmolzenen Glocken Anno 1605 neu gegossen wurden, deren größere ein Gewicht von
16 Zentnern bekam.
1605 wurde das Testament des Herzog Johann l., der drei Söhne hatte, eröffnet, es war darin bestimmt dass
Herzog Johannes II. zum Regenten des Herzogtums bestimmt wird. Da die drei Söhne zu diesem
Zeitpunkt noch zu jung und somit noch nicht volljährig waren, wurde der Pfälzer Kurfürst Friederich IV.
zum Vormund bestimmt. Zu dieser Zeit wurde die Landsberger, Neucasteler oder später Cleeburger Linie
gegründet, diese kamen zu einem späteren Zeitpunkt beide zur Regierung des Zweibrücker Landes.
1584 hieß es in der Kirchenvisitation vom August noch „Die Leuthe zu Rumbach sind sehr arm“ so ist
im Jahre 1605 das Dorf Rumbach eine der wohlhabendsten Gemeinden jener Gegend. Es besaß sehr
gepflegte und in gutem Stande befindliche Äcker und Wiesen und wie viele anderen Orte im inneren
Wasgau einen großen und schönen Gemeindewald. Aus diesem konnte damals jeder Rumbacher Bürger
verbilligtes Brenn- und Bauholz erhalten.
1608 fühlte Kurfürst Friederich IV. das Ende seiner Tage und bestimmte den Zweibrücker Herzog Johannes II.
zum Vormund seines erst vierzehnjährigen Kurprinzen Friederich V. Es wird weiter berichtet: An neuen
Jahres Tag ist eine solche grimmige Kelte eingefallen, die vier Wuchen lang gewehret, als bey Manns
Gedencken nie gewesen. Wieder sind die Reben und Obstbäume dem scharfen Froste zum Opfer
gefallen.
1609 um die Zeit Mai fing die Pest abermals an zu grassieren durch das ganze Elsass und benachbarte Orte
und dauerte auch noch im folgenden Jahr an. Die Pest hat „grausamb gchauset“, heißt es des ferner in
der Thanner Chronik aus jener Zeit.
In der Zeit des Jülich-Clevischen Erbfolgestreits, hat das „Leopoldische Kriegs- Volk und Elsessisch-
Zaberische das Schloß Wegelburg stürmen und einnehmen wolle". Die Eroberung ist anscheinend nicht
gelungen, da ausweislich der Vogteirechnung die Burg in kriegstüchtigen Zustand gebracht worden war.
1610 hatte der Vogt der Wegelnburg, namens Decker, von einem der taner Erben anderthalb Viertheile des,
beim Amt Wegelnburg befindlichen Blumensteiner Waldes, um einen mäßigen Preis, erkauft, die er aber
später seinem Herrn überließ, allein seine Absicht auch den restlichen Anteil von einem anderen Erben
der Herrn von Tan käuflich zu erwerben, ward nicht erreicht, sonder derselbe wurde an das Bistum
Speyer verkauft.
1611 kam als Folge der Truppendurchzüge vom Juli bis Juni 1613 wieder die Pest.
1612 Johannes II., Vormund von Herzog Friederich V. dem auch die Verwaltung der kurpfälzischen Lande
innehatte, hatte seinen Wohnsitz größtenteils in Heidelberg. Er war trotzdem darauf bedacht
Streitigkeiten zwischen Kurpfalz und Zweibrücken, besonders in den, ringsum von kurpfälzischen Orten
umgebenen Ämtern Wegelnburg, Gutenburg, Neukastel und Falkenburg, ein Ende zu machen und sie
durch beiderseitige Bevollmächtigte beilegen zu lassen. Durch den so genannten umfangreichen
Landauer Abschied oder Vertrag, wurde dann auch der Loskauf der Leibeigenschaft, der zu Wegelnburg
gehörenden Königsleut geregelt.
1614 am 16. August erreichte der Kronprinz der Kurpfalz, Friedrich V. das 18. Lebensjahr. Somit hört die
Vormundschaft Johannes II. auf und er konnte sich nun wieder ausschließlich seinem Herzogtum
kümmern. Da zwischen dem Vogt der Wegelnburg und den in der nahen Hohenburg wohnenden Herren
von Sickingen, Zerwürfnisse über die zu Wingen und Clembach wohnenden, jedoch zur Wegelnburg
gehörenden Königsleute ausgebrochen waren, bemühte er sich dieselben durch seinen Kanzler und
seinen Räten vergleichen zu lassen.
Karte 1590